Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Office Christmas Party“ – wichtige Informationen vom Rechtsanwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „Office Christmas Party“ ab.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Office Christmas Party“ erhalten? Worum geht es dabei?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Office Christmas Party“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Fakten für Betroffene zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Office Christmas Party“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Sache „Office Christmas Party“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Office Christmas Party“?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Office Christmas Party“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Office Christmas Party“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

In welchen Fällen haben die Abgemahnten eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Office Christmas Party“?

In vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Sache „Office Christmas Party“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Hilfe ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Betroffenen finden.

Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.