Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Planet der Affen – die wichtigsten Informationen vom Rechtsanwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten zahlreiche Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Sache „Planet der Affen ab.
abgemahnte Anschlussinhaber können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Planet der Affen können bundesweit von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Planet der Affen erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Planet der Affen erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Fakten für Abgemahnte zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Planet der Affen durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Sache „Planet der Affen machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Planet der Affen?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Planet der Affen erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „Planet der Affen erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Wann haben die Abgemahnten besonders gute Chancen gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Planet der Affen?

In vielen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Sache „Planet der Affen etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Planet der Affen können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Planet der Affen unumgänglich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Rechtsanwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Abgemahnte nicht unterhebliche Vorteile haben können. In jedem Einzelfall muss allerdings eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Sache „Planet der Affen auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Sache „Planet der Affen haben Abgemahnte beste Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt hat man seltenst eine Chance.

„Planet der Affen zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „Planet der Affen ist, dass der Abgemahnte „Planet der Affen zum Download angeboten hat. Dabei sollte bedacht werden, dass das Angebot zum Download viel schneller geht als die meisten vermuten. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung unbewusst begangen ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Sache „Planet der Affen im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „Planet der Affen, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Planet der Affen angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In derartigen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Planet der Affen – Beweiskraft der IP-Adresse

Abgemahnte wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich jeden Tag ändern.

„Planet der Affen – wann haftet man?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine konkrete Einzelfallprüfung vorgenommen werden.