Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „LOGAN LUCKY“ – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten zahlreiche Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „LOGAN LUCKY“ ab.
Abgemahnte können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in Sachen „LOGAN LUCKY“ können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch machen.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „LOGAN LUCKY“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „LOGAN LUCKY“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „LOGAN LUCKY“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in Sachen „LOGAN LUCKY“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Fall „LOGAN LUCKY“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Sachen „LOGAN LUCKY“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in Sachen „LOGAN LUCKY“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die Adressaten der Abmahnung eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Sachen „LOGAN LUCKY“?

Sehr oft gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „LOGAN LUCKY“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktieren.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Hilfe ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in Sachen „LOGAN LUCKY“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „LOGAN LUCKY“ erforderlich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Die meisten Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Betroffene wichtige Vorteile genießen können. In jedem Einzelfall muss jedoch fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung in Sachen „LOGAN LUCKY“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in Sachen „LOGAN LUCKY“ haben Betroffene die besten Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Vertretung hat man seltenst eine Chance.

„LOGAN LUCKY“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in Sachen „LOGAN LUCKY“ ist, dass der Betroffene „LOGAN LUCKY“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass das Angebot zum Download viel schneller klappt als man in der Regel vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk vorgenommen wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung bewusst begangen ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung in Sachen „LOGAN LUCKY“ im Mehrpersonenhaushalt

Betroffene haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung in Sachen „LOGAN LUCKY“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „LOGAN LUCKY“ angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In diesen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„LOGAN LUCKY“ – Streit um die IP-Adresse

Betroffene rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich alle 24 Stunden ändern.

„LOGAN LUCKY“ – Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine genaue Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Vorstellung der Kanzlei
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt bekannte Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH