Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft derzeit Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „FERDINAND“ ab.
Abgemahnte können unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene in der Angelegenheit „FERDINAND“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „FERDINAND“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „FERDINAND“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die relevantesten Fakten für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „FERDINAND“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Angelegenheit „FERDINAND“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Fall „FERDINAND“?
Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „FERDINAND“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „FERDINAND“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.
Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „FERDINAND“?
In der Regel gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte in der Angelegenheit „FERDINAND“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt um Rat ersuchen.
Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Hilfe ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.
Gerne können Abgemahnte unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene in der Angelegenheit „FERDINAND“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „FERDINAND“ erforderlich?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei deren Anwendung Abgemahnte erhebliche Vorteile bekommen können. In jedem Einzelfall muss jedoch eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich die einzige Lösung ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „FERDINAND“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „FERDINAND“ haben Abgemahnte beste Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt hat man seltenst eine Chance.
„FERDINAND“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „FERDINAND“ ist, dass der Abgemahnte „FERDINAND“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass dies viel einfacher klappt als man in der Regel vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk vorgenommen wird. Dabei ist es unerheblich, ob die streitgegenständliche Rechtsverletzung unbewusst erfolgt ist.
Verteidigung bei Abmahnung in der Angelegenheit „FERDINAND“ im Mehrpersonenhaushalt
Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „FERDINAND“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „FERDINAND“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„FERDINAND“ – Diskussionen um die IP-Adresse
Abgemahnte rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich jeden Tag ändern.
„FERDINAND“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine genaue Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – wichtige Informationen über die Kanzlei
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH