Als Entschädigung für die mit Schummelsoftware ausgestatteten Autos fordert der ADAC von Volkswagen eine freiwillige Zahlung von 5000 Euro für jeden der 2,6 Millionen Autobesitzer. Das macht insgesamt 13 Milliarden Euro. Die Forderung wird damit begründet, dass selbst nach erfolgreicher Nachrüstung der Autos sich auch Langzeitschäden ergeben könnten. Deswegen vertritt der ADAC die Auffassung, dass auch die deutschen Kunden eine Entschädigung nach amerikanischem Vorbild bekommen sollten, auch wenn die Rechtslage in Deutschland anders ist und solche Entschädigungen nicht vorgesehen sind. Betroffene VW-Käufer können sich an die LAWMUC Anwälte wenden und ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen lassen.