Levofloxacin und andere Fluorchinolon Antibiotika – Nebenwirkungen, Schadensersatz? Informationen vom Anwalt 

Nebenwirkungen bei Levoflocaxin und anderen Fluorchinolon-Antibiotika

Seit Jahren steht der Umgang mit Levoflocaxin und andere Fluorchinolon-Antibiotika, deren Namen auf „-floxacin“ enden in der Kritik. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hatte bereits früher vor dem umfassenden Einsatz gewarnt, da seltene, aber unter Umständen sogar recht schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten können. Nun hat der Sicherheitsausschuss erneut eine Warnung herausgegeben, da die bisherigen Maßnahmen zur Einschränkung der Verschreibungen nicht die erhoffte Wirkung gezeigt haben.

Welche Antibitiotika gehören zu den Fluorchinolonen?

Fluorchinolone sind eine Untergruppe der Chinolone, die auch als Gyrasehemmer bezeichnet werden. Sie unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung erheblich von anderen Antibiotika. In Deutschland bekannte und zugelassene Wirkstoffe aus der Gruppe der Fluorchinolone sind: Ofloxacin Levofloxacin, Moxifloxacin, Ofloxacin und Norfloxacin.

Sie sollten eigentlich nur dann zur Behandlung von Infektionen eingesetzt werden, wenn Standardantibiotika keine Wirkung zeigen. Unter Umständen kommen bei Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden Schadensersatzansprüche in Betracht. Man sollte sich zeitnah an einen Anwalt wenden.

Fluorchinolone und Chinolone – bereits seit Jahren negativ aufgefallen

Vor Jahren hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein europäisches Risikobewertungsverfahren für Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone und Chinolone eingeleitet. Auch die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte auf Nebenwirkungen hingewiesen und entsprechende Warnungen herausgegeben. Patienten sollten bei den ersten Anzeichen von Schmerzen oder Entzündungen die Anwendung abbrechen. Es wird empfohlen, auf andere Antibiotika wie Penicilline, Doxycyclin oder Makrolide auszuweichen.

Sehnen-, Nerven- und Arterienschäden möglich Seit Jahren gibt es Warnungen vor schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Sehnenschäden, Arterienrissen und Nervenschäden, die in die Produktinformationen aufgenommen wurden. Besonders ältere Patienten sind betroffen, so dass bei diesen sehr zurückhaltend mit der Verschreibung von Fluorchinolon-Antibiotika umgegangen werden muss. Studien zeigen, dass orale Fluorchinolon-Antibiotika auch eine Netzhautablösung verursachen können. Neurologische und psychische Störungen wie Angst, Unruhe, Panik und suizidale Tendenzen sowie ein chronisches Erschöpfungssyndrom werden ebenfalls mit diesen Antibiotika in Verbindung gebracht.

Die Warnungen der Arzneimittelbehörden wurden auch von der AMK aufgegriffen, was zu einem Rote-Hand-Brief führte. Ärzte sollten Fluorchinolone nur verordnen, wenn keine alternativen Antibiotika verfügbar sind. In Deutschland sind Ciprofloxacin, Norfloxacin, Enoxacin, Ofloxacin, Levofloxacin und Moxifloxacin zugelassen.

2018 empfahl der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA weitere Anwendungsbeschränkungen. In seltenen Fällen können Patienten, die mit Fluorchinolonen oder Chinolonen behandelt wurden, dauerhafte Nebenwirkungen an Sehnen, Muskeln, Knochen oder dem Nervensystem erleiden.

Einschränkung der Verordnungsempfehlungen Laut PRAC sollten Fluorchinolone nicht angewendet werden zur Behandlung von:

  • Infektionen, die ohne Behandlung besser werden oder nicht schwerwiegend sind (wie Racheninfektionen)
  • Reisedurchfall oder wiederkehrenden Infektionen der unteren Harnwege (die nicht über die Blase hinausgehen)
  • Patienten, die zuvor unter schweren Nebenwirkungen durch ein Fluorchinolon litten
  • leichten oder mittelschweren Infektionen, sofern andere antibakterielle Arzneimittel verfügbar sind.

Fluorchinolon-Antibiotika – Risikogruppen

Besondere Vorsicht ist bei älteren Patienten, Patienten mit Nierenproblemen, Organtransplantierten oder solchen, die mit systemischen Kortikosteroiden behandelt werden, geboten. Diese Gruppen haben ein höheres Risiko für Sehnenverletzungen durch Fluorchinolone.

Es wird empfohlen, die Behandlung bei den ersten Anzeichen von Nebenwirkungen wie entzündeten oder gerissenen Sehnen, Muskel- oder Gelenkschmerzen zu beenden. Dies gilt auch für neurologische Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Depression, Verwirrung, Selbstmordgedanken, Schlafstörungen sowie Seh- und Hörprobleme.

Studien zeigen zu häufige Verordnung von Fluorchinolon-Antibiotika

Eine Studie analysierte Daten im Zeitraum 2016 bis 2021 aus sechs europäischen Ländern und zeigte, dass die Maßnahmen zur Verschreibungseinschränkung kaum Wirkung zeigen. Die EMA betont daher erneut, den Einsatz auf Patienten zu beschränken, für die keine therapeutischen Alternativen existieren und die Verordnung nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durchzuführen.