Kartellverdacht – BaFin überprüft, ob Daimler und VW ihre Ad-hoc-Verpflichtungen erfüllt haben

Das renommierte Online Magazin Spiegel berichtet über neue Details aus dem Kartellskandal. Demnach überprüfe die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin, ob VW und Daimler ihre Ad-hoc-Pflichten verletzt haben, indem sie die Öffentlichkeit zu spät über die im Raum stehenden Verstöße gegen das Kartellrecht informiert haben.

Sollte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin  zu dem Ergebnis kommen, dass VW und Daimler ihre Ad-hoc Pflichten verletzt haben, würden unter Umständen Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gemäß § 37b WPHG in Betracht kommen. Die Automobilkonzerne Volkswagen (VW) und Daimler haben selbst die Kartellbehörden über ihre Absprachen informiert, die möglicherweise  aus kartellrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten wären. Da derartige Informationen von erheblicher Bedeutung für die Aktionäre sind, hätten sie unverzüglich darüber informiert werden müssen. Nun wird diese Frage von der BaFin näher untersucht. Der Automobilhersteller BMW sei dagegen nicht im Visier der Behörde.

Seit mehreren Jahren sollen die Autokonzerne sich über diverse Details bezüglich der einzusetzenden Technik, anfallender Kosten und ihrer Zulieferer  abgesprochen haben. Auch Themen wie Abgasreinigung sollen dabei behandelt worden sein. Dies ist im Hinblick auf die aktuellen Abgasskandale von großer Bedeutung.