„Die Insel der besonderen Kinder“ – Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihrer Mandantschaft derzeit Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Die Insel der besonderen Kinder“ ab.
Abgemahnte Anschlussinhaber können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in Sachen „Die Insel der besonderen Kinder“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Die Insel der besonderen Kinder“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Die Insel der besonderen Kinder“ erhalten und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Die Insel der besonderen Kinder“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Fall „Die Insel der besonderen Kinder“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Wann haben die Abgemahnten besonders gute Chancen gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Die Insel der besonderen Kinder“?

Sehr oft haben die Abgemahnten erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt um Rat ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in Sachen „Die Insel der besonderen Kinder“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „Die Insel der besonderen Kinder“ die einzige Lösung?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, wodurch Betroffene verschiedene Vorteile bekommen können. In jedem Einzelfall muss aber fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ haben Betroffene beste Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Vertretung hat man meistens keine Chance.

„Die Insel der besonderen Kinder“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ ist, dass der Betroffene „Die Insel der besonderen Kinder“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass das Angebot zum Download viel schneller geht als man in der Regel vermutet. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum Internet besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die im Raum stehende Rechtsverletzung bewusst erfolgt ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung wegen „Die Insel der besonderen Kinder“ im Mehrpersonenhaushalt

Betroffene haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Die Insel der besonderen Kinder“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die Insel der besonderen Kinder“ angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In derart gelagerten Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Die Insel der besonderen Kinder“ – Diskussionen um die IP-Adresse

Betroffene fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich regelmäßig ändern.

„Die Insel der besonderen Kinder“ – Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine genaue Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiinformationen
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH