Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt in ihrer Mitteilung vom 12.09.2017 mit, dass sie am 6. September 2017 gegenüber der China Specialty Glass AG die Erfüllung der Finanzberichtserstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet hat.
Außerdem wurden gegenüber der China Specialty Glass AG Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro angedroht.
Grund für diese Maßnahmen ist ein Verstoß der China Specialty Glass AG gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 WpHG.