Air Berlin – tausende Kündigungen zu befürchten? Informationen von den LAWMUC Rechtsanwälten

Zukunft der Air Berlin – Mitarbeiter

Laut Presseberichten ist auch nach der von der Lufthansa angekündigten Übernahme des Großteils der Fluggesellschaft Air Berlin für viele Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens die Zukunft noch unklar.

Nach einem Bericht der FAZ in der Ausgabe vom 13.10.2017 habe der Lufthansa-Vorstandschef Carsten Spohr mitgeteilt, dass 3.000 der rund 8.000 Air-Berlin-Beschäftigten zu dem Konzern Lufthansa wechseln können. Am 12. Oktober wurde bekannt gegeben, dass die Fluggesellschaft Lufthansa für ihre Tochtergesellschaft Billigflieger Eurowings große Teile der insolventen Air Berlin übernehmen wird. Die größte Fluggesellschaft Deutschlands wird für die Übernahme 1,5 Milliarden Euro investieren. Dabei sollen viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ob dies nun tatsächlich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Die Fluggesellschaft Easyjet verhandelt ebenfalls eine geplante Übernahme der Teile der Air Berlin- Gesellschaft.

Die Übernahmeverhandlungen gestalten sich wie erwartet äußerst schwierig. Der Grund dafür ist vor allem die befürchtete Betriebsfortführung. Die Lufthansa versucht den Betriebsübergang zu verhindern, da mit einem solchen sämtliche Arbeitsverträge auf sie übergehen würden. Nach erster Einschätzung der aktuellen Vereinbarung ist davon auszugehen, dass viele Mitarbeiter der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin mit Lohnkürzung, Verlust von Anwartschaften sowie Verlust von Jahren der Betriebszugehörigkeit rechnen müssen. Die Mitarbeiter können selbstverständlich gegen den Übernehmenden gerichtlich vorgehen.

Man geht grundsätzlich davon aus, dass zahlreiche betriebsbedingte Kündigungen nicht auszuschließen sind.

Klar ist bis dato nur, dass der letzte Flug von Air Berlin am 27.Oktober von München nach Berlin gehen wird und dass viele Arbeitnehmer der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ihre Arbeitsplätze verlieren werden.

Im Zusammenhang mit den befürchteten Massenentlassungen stellen sich die Mitarbeiter der Fluggesellschaft Air Berlin meist die Frage, wie sie nach dem Zugang einer Kündigung von Air Berlin reagieren können.

Die Rechtsanwälte von LAWMUC empfehlen Ihnen nicht untätig zu bleiben. Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist in den meisten Fällen ratsam.

Die Rechtsanwälte von LAWMUC helfen Ihnen und beantworten die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin!

Aufhebungsverträge- unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgelegten Aufhebungsverträge!

Aktuell werden Jobmessen organisiert und die Mitarbeiter dazu aufgefordert, sich aktiv um neue Stellen zu bemühen.

Vorsicht! Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, könnte später seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung verlieren.

Bevor Sie den angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben, lassen Sie sich hierzu über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten von den LAWMUC Rechtsanwälten beraten.

Kürzung der Kündigungsfristen gemäß § 113 InsO

Am Montag, den 9. Oktober wurde angekündigt, dass eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs aufgrund der hohen Verluste der Gesellschaft nicht gewährleistet werden kann. Daher wird der Flugverkehr nach den aktuellen Erkenntnissen spätestens ab dem 28. Oktober eingestellt. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens, voraussichtlich Ende Oktober 2017, werden diese regulären Kündigungsfristen nach § 113 der Insolvenzordnung auf maximal drei Monate verkürzt.

Laut Presseberichten sieht Air Berlin für 20 Prozent der Belegschaft keine Aussicht auf Weiterbeschäftigung. Höchstwahrscheinlich werden 80 Prozent der Air Berlin Mitarbeiter ein neues Job-Angebot der Käufer erhalten – jedoch zu schlechteren Konditionen. Somit ist für alle derzeitigen Mitarbeiter der Fluggesellschaft wichtig, zu wissen, ob und wie sie gegen die drohenden Kündigungen vorgehen können.

Was können die Arbeitnehmer der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?

Mit einer Kündigungsschutzklage können die Arbeitnehmer von Air Berlin eine Aufstockung der Abfindung im Klageverfahren erreichen.

Die Arbeitnehmer der Fluggesellschaft Air Berlin können zudem im Gerichtsverfahren einzelne Fragen zu diversen Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag prüfen lassen. Darunter spielen eine wichtige Rolle Fragen hinsichtlich der Vererbbarkeit der Abfindung, Ausstellung des Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und usw.

Welche Frist müssen die Arbeitnehmer der Fluggesellschaft Air Berlin bei einer Kündigung beachten?

Nach Zugang der Kündigung müssen die Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim  zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Was tun beim Zugang einer Kündigung von der Fluggesellschaft Air Berlin?

Die Rechtsanwälte von LAWMUC helfen Ihnen, sollten Sie eine Kündigung als Mitarbeiter der Fluggesellschaft Air Berlin erhalten haben.

Die Rechtsanwälte von LAWMUC werden für Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen und gegebenfalls Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder sich eine gute Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sichern wollen, ist eine anwaltliche Beratung ratsam.

Betriebsübergang – haben die Air Berlin–Mitarbeiter Anspruch auf Weiterbeschäftigung?

Gemäß § 613a BGB wird der Käufer der Fluggesellschaft Air Berlin im Rahmen des Betriebsübergangs kraft Gesetzes in die bestehenden Arbeitsverhältnisse eintreten. Alle bis dato erworbenen Rechte wie Anwartschaften auf Betriebsrente würden bestehen bleiben.

Entscheiden für das Vorliegen eines Betriebsübergangs ist, dass der bisherige Betrieb als „wirt­schaft­li­che Ein­heit“ übergeht. Dafür müssen die wirtschaftlich maßgeblichen Sach- und Personalstrukturen übergehen, welche die Identität des jeweiligen Betriebes wiedergeben. Die Arbeitsstrukturen und die Organisation müssen grundsätzlich unverändert im neuen Unternehmen fortgeführt werden.

Ob die Identität der Fluggesellschaft im Laufe des Betriebsübergangs bestehen bleibt, ist eine Frage die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden kann.

Problematisch könnte in diesem die Stilllegung des Betriebs werden, da diese die Annahme eines Betriebsübergangs verhindern würde.

Letztlich wird es aber Aufgabe der Gerichte sein, zu beurteilen, ob das gefundene Ergebnis einer Rechtsprüfung standhält. Dies wird wesentliche Auswirkungen auf die Rechte der jetzigen Mitarbeiter von Air Berlin haben.

Anspruch auf Abfindung?

Eine Abfindung stellt grundsätzlich eine freiwillige Leistung dar, die der Arbeitgeber als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust des Mitarbeiters zahlt.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit bereits bei Ausspruch der Kündigung einen Kündigungsschutzprozess zu verhindern.

Dem Arbeitgeber steht es frei, dem Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben eine Abfindung in Höhe von 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nach § 1 a KSchG anzubieten, jedoch nur für den Fall, dass dieser auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet.

Mit dem Ablauf der 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage entsteht dann der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abfindung.

 Die Höhe der Abfindung beträgt dann mindestens die Hälfte des Monatsverdienstes, multipliziert mit den Jahren, in denen das Arbeitsverhältnis bestand. Wer zwischen sechs und elf Monaten in einem Unternehmen gearbeitet hat, bei dem wird die Abfindung auf ein Jahr aufgerundet. Es kann aber auch eine höhere, nicht aber eine geringere Abfindung vereinbart werden.

Unabhängig davon kann man die Abfindung nur einklagen, wenn im Ar­beits­ver­trag, im So­zi­al­plan oder im Ta­rif­ver­trag ein An­spruch auf ei­ne Ab­fin­dung für den Fall ei­ner be­triebs­be­ding­ten Kündigung vor­ge­se­hen ist.

Die meisten Fälle einer Abfindung werden allerdings vor Arbeitsgericht ausgehandelt.Die Höhe der Abfindung richtet sich dabei nach der Beschäftigungsdauer, nach den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und nach dem Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sozialplan – was bedeutet dies für Air Berlin- Mitarbeiter?

Der Sozialplan ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und spielt  im Falle von Betriebsänderungen zein e wichtige Rolle. Bei einem Sozialplan ist es wichtig, grundsätzlich alle Arbeitnehmer gleichermaßen zu berücksichtigen und nicht einzelne ohne sachlichen Grund  zu bevorzugen.

Beim Vorhandensein eines Sozialplanes, der eine Höchstbegrenzung vorsieht, können betroffene Arbeitnehmer der Fluggesellschaft Air Berlin diese Regelung überprüfen lassen, ob Ihnen gegenüber ein Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot vorliegt.

Die Arbeitnehmer der Air Berlin Fluggesellschaft sollten ihre individuellen Erfolgsaussichten von einem erfahrenen Rechtsanwalt beurteilen lassen. In vielen Fällen ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage äußerst ratsam, denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder einer Abfindungsvereinbarung kann zu einer dreimonatigen Sperrzeit führen. Auch die einfach Hinnahme einer betriebsbedingten Kündigung kann mit wirtschaftlichen Verlusten verbunden sein.

Die Rechtsanwälte von LAWMUC helfen Ihnen und beantworten die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin.

Die Rechtsanwälte von LAWMUC beraten sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

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