Abmahnung wegen Filesharing in Sachen „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ – wichtige Informationen vom Rechtsanwalt

Abmahnung wegen Filesharing in der Angelegenheit „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing in der Angelegenheit „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ erhalten und würden gern erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für Abgemahnte zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen den Film „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ werden Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Was wird im Fall „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ gefordert?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.

Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie eine Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung der Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“?

Sehr oft haben die Abgemahnten erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch begründet sie keinen Schadensersatzanspruch. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktieren.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktiert werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger finden.

„Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ ist, dass der betroffene Anschlussinhaber „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das Angebot zum Download viel schneller geht als die meisten vermuten. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die im Raum stehende Urheberrechtsverletzung bewusst begangen ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ im Mehrpersonenhaushalt

betroffene Anschlussinhaber haben etwa dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ – Fragen bezüglich der IP-Adresse

Betroffene fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich ständig ändern.

„Maze Runner Die Auserwählten in der Todeszone“ – Voraussetzungen für die Haftung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine vertiefte Überprüfung vorgenommen werden.

Gerne können Abgemahnte uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.