Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten momentan Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „FRESH OFF THE BOAT“ ab.
Betroffene können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „FRESH OFF THE BOAT“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „FRESH OFF THE BOAT“ erhalten? Worum geht es dabei?
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „FRESH OFF THE BOAT“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Betroffene zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „FRESH OFF THE BOAT“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“?
Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.
Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“?
In der Regel haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.
Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für den Betroffenen finden.
Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „FRESH OFF THE BOAT“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „FRESH OFF THE BOAT“ unumgänglich?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Abgemahnte nicht unterhebliche Vorteile bekommen können. In jedem Fall muss aber präzise überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ haben Abgemahnte beste Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt hat man meistens keine Chance.
„FRESH OFF THE BOAT“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ ist, dass der Abgemahnte „FRESH OFF THE BOAT“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass dies schneller geht als man in der Regel vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk vorgenommen wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die streitgegenständliche Rechtsverletzung bewusst begangen ist.
Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“ im Mehrpersonenhaushalt
Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „FRESH OFF THE BOAT“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „FRESH OFF THE BOAT“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In derart gelagerten Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„FRESH OFF THE BOAT“ – Streit um die IP-Adresse
Abgemahnte rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.
„FRESH OFF THE BOAT“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine vertiefte Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – wer ist das?
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt bekannte Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH