Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten zahlreiche Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Training Day“ ab.
Abgemahnte können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene Anschlussinhaber in Sachen „Training Day“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung profitieren.
Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Training Day“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Training Day“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die relevantesten Fakten für Abgemahnte zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Training Day“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Sache „Training Day“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Training Day“?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.
Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Training Day“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „Training Day“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
In welchen Fällen haben die Abgemahnten eine starke Position gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Training Day“?
In sehr vielen Fällen haben die Abgemahnten gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Training Day“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.
Gerne können Abgemahnte uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene Anschlussinhaber in Sachen „Training Day“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „Training Day“ erforderlich?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Rechtsanwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Betroffene wichtige Vorteile bekommen können. In jedem Fall muss jedoch eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Sache „Training Day“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Sache „Training Day“ haben Betroffene beste Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Vertretung hat man meistens keine Chance.
„Training Day“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „Training Day“ ist, dass der Betroffene „Training Day“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das Angebot zum Download schneller klappt als man denkt. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum Internet vorgenommen wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die im Raum stehende Rechtsverletzung unbewusst geschehen ist.
Verteidigung bei Abmahnung in der Sache „Training Day“ im Mehrpersonenhaushalt
Betroffene haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „Training Day“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Training Day“ angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In derartigen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Training Day“ – Beweiskraft der IP-Adresse
Betroffene fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich jeden Tag ändern.
„Training Day“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss immer eine genaue Einzelfallabwägung vorgenommen werden.