Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache 12 Strong

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache 12 Strong ab.
Abgemahnte können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache 12 Strong können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch machen.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache 12 Strong erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an 12 Strong erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Fakten für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film 12 Strong durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Sache 12 Strong macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer in der Sache 12 Strong?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache 12 Strong erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache 12 Strong erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache 12 Strong?

In der Regel haben die Abgemahnten gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Sache 12 Strong zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um Hilfe ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten finden.

Gerne können Abgemahnte uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache 12 Strong können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache 12 Strong die einzige Lösung?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Rechtsanwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, wodurch Abgemahnte nicht unterhebliche Vorteile haben können. In jedem Fall muss aber fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich die einzige Lösung ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Sache 12 Strong auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Sache 12 Strong haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt hat man meistens keine Chance.

12 Strong zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache 12 Strong ist, dass der Abgemahnte 12 Strong zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass das Angebot zum Download viel schneller klappt als man in der Regel vermutet. Dies kann in vielen Fällen sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum Internet vorgenommen wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung ohne Absicht geschehen ist.

Verteidigung bei Abmahnung in der Sache 12 Strong im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache 12 Strong, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] 12 Strong angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In derart gelagerten Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

12 Strong – Beweiskraft der IP-Adresse

Abgemahnte rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich regelmäßig ändern.

12 Strong – wann haftet der Anschlussinhaber?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine umfassende Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH