Knorr-Werk Auerbach – Kündigungen/Entlassungen? Abfindung? Informationen vom Anwalt

Knorr-Werk in Auerbach – Stellenabbau und Kündigungen? Abfindung möglich?

Laut einem MDR Bericht vom 26. Januar 2024 sollen im Knorr-Suppen-Werk in Auerbach im Vogtland im Jahr 2024 rund die Hälfte der 175 Mitarbeiter entlassen werden. Es dürften mindestens 80 Arbeitsplätze betroffen sein. Außerdem sei geplant, dass drei Produktionslinien geschlossen werden.

Die betroffenen Mitarbeiter des Knorr-Werks in Auerbach sollten am besten zeitnah einen Anwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht kontaktieren, der die Wirksamkeit der Kündigung und die Chancen für eine Abfindung prüfen kann. Rechtsanwalt Dimitrov steht für ein erstes kostenloses Gespräch zur Verfügung.

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung

Viele Arbeitnehmer glauben fälschlicherweise, dass sie bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur in Ausnahmefällen. Meist werden Abfindungen im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht gezahlt oder sind in Arbeitsverträgen und Tarifvereinbarungen festgelegt.

1. Was ist eine Abfindung?

Abfindungen sind Zahlungen des Arbeitgebers bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Diese Zahlungen sind in der Regel das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

2. Wann besteht ein Anspruch?

Ansprüche können aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen resultieren. Eine betriebliche Übung kann auch einen Anspruch begründen, wenn eine Leistung regelmäßig ohne Vorbehalt gezahlt wurde.

3. Abfindung durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht

Viele Abfindungen entstehen durch Kündigungsschutzklagen, die mit einem Vergleich enden. Ein solcher Vergleich ist freiwillig und ermöglicht beiden Seiten, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

4. Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf eine Abfindung hinweisen, die nach Ablauf der Klagefrist fällig wird, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden.

5. Massenentlassungen und Sozialpläne

Bei größeren Entlassungen (ab 20 Mitarbeitern) ist ein Sozialplan erforderlich, der Abfindungen vorsehen kann. Diese Pläne werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt.

6. Einfluss auf Arbeitslosengeld

Abfindungen beeinflussen das Arbeitslosengeld nur, wenn die Kündigungsfrist verkürzt wird. Andernfalls bleibt das Arbeitslosengeld unberührt.

7. Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig, profitieren aber von der Fünftelregelung, die die Steuerlast senkt, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird.