Automobilzulieferer Hella aus Lippstadt – Kündigungen/Entlassungen? Abfindung? Informationen vom Anwalt

Automobilzulieferer Hella – Kündigungen?

Laut einem Bericht der VDI Nachrichten vom 27.06.2024 sollen beim bekannten Automobilzulieferer Hella aus Lippstadt rund 10 Prozent der Mitarbeiter entlassen werden. Eine traurige Nachricht für die Betroffenen und leider ein weiteres namhaftes Unternehmen, das einen massiven Stellenabbau verkündet.

Insgesamt um die 420 Mitarbeiter wären von der Entlassungswelle betroffen. Wie VDI Nachrichten berichtet, müssten laut Auskunft der Firma 400 Millionen Euro gespart werden.

Betroffene sollten sich zeitnah an einen Anwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht wenden, der die Entlassung/Kündigung und die Chancen auf Abfindung prüfen kann. Rechtsanwalt Dimitrov und Rechtsanwältin Filippatos stehen für ein kostenloses Erstgespräch bzgl. der Wirksamkeit einer Kündigung und Fragen der Abfindung zur Verfügung.

Abfindung beim Automobilzulieferer Hella – Millionenbetrag für den Vorstand?

Im März 2023 hat die Frankfurter Allgemeine berichtet, dass der langjährige Hella Vorstandsvorsitzende eine Abfindung von 5,9 Millionen Euro erhalten hat als er Ende 2022 das Unternehmen verlassen hat. Zudem habe er eine Auszahlung des unternehmensfinanzierten Kapitalkontos erhalten, so dass er im Endeffekt beim Ausscheiden aus Hella 13,8 Millionen Euro erhalten haben soll.

Von so einer Abfindung können die von dem aktuellen Stellenabbau bei Hella betroffenen „normalen“ Mitarbeiter sicher nur träumen. Dennoch kann es sich durchaus lohnen einen Anwalt zu kontaktieren, der die Chancen auf eine angemessene Abfindung prüfen kann.

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Viele Arbeitnehmer gehen irrtümlich davon aus, dass sie bei einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag immer einen Anspruch auf Abfindung haben. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur in Ausnahmefällen. In den meisten Fällen werden Abfindungen im Rahmen eines Vergleichs (außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht) gezahlt oder sind in Arbeitsverträgen und Tarifvereinbarungen geregelt.

1. Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Diese Zahlungen werden in der Regel nach Verhandlungen zwischen den Parteien vereinbart.

2. Wann besteht ein Anspruch?

Ansprüche können sich aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Eine betriebliche Übung kann ebenfalls einen Anspruch begründen, wenn eine Leistung regelmäßig und vorbehaltlos gezahlt wurde.

3. Abfindung durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder außergerichtlich

Viele Abfindungen ergeben sich aus Kündigungsschutzklagen, die in einem Vergleich enden. Solche Vergleiche sind freiwillig und ermöglichen beiden Seiten, ein umfangreiches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Auch außergerichtlich kann häufig eine Abfindung vereinbart werden.

4. Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, die nach Ablauf der Klagefrist fällig wird, um einen Gerichtsprozess zu verhindern.

5. Massenentlassungen und Sozialpläne

Bei größeren Entlassungen (ab 20 Mitarbeitern) ist ein Sozialplan erforderlich, der Abfindungen vorsehen kann. Diese Pläne werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt.

6. Einfluss auf Arbeitslosengeld

Abfindungen beeinflussen das Arbeitslosengeld nur dann, wenn die Kündigungsfrist verkürzt wird. Ansonsten bleibt das Arbeitslosengeld unberührt.

7. Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig, profitieren jedoch von der Fünftelregelung, die die Steuerlast senkt, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird.