Wirecard AG – Verdacht auf Betrug? Schadensersatz für Anleger? Informationen vom Anwalt

Wirecard – Informationen vom Anwalt

Die negativen Schlagzeilen bzgl. der Wirecard AG werden immer zahlreicher und der Aktienkurs stützt zeitweise um rund 50 % ab.

Es ist von Verdacht auf Betrug und Manipulationen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Rede. Keine guten Nachrichten für Wirecard Investoren. Es gibt vorerst Spekulationen in beiden Richtungen – ein Betrug durch Wirecard sowie Betrug zu Lasten von Wirecard. Nur umfangreiche Ermittlungen durch die zuständigen Behörden können mehr Klarheit schaffen. Wirecard Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Die Wirecard AG kämpft in den letzten Jahren immer wieder mit Vorwürfen, die eigenen Bilanzen nicht ordnungsgemäß erstellt zu haben. Insbesondere ihre Tätigkeit im Ausland und die damit verbundenen Geschäftszahlen werden hart kritisiert.

Aufgrund der zahlreichen Vorwürfe hat die Wirecard-Aktie immer wieder starke Verluste erlitten. Wirecard hat die Vorwürfe konsequent bestritten. Um sich zu verteidigen hat das Unternehmen eine unabhängige Untersuchung und Sondergutachten in Auftrag gegeben.

Doch leider konnte Wirecard dadurch nicht für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen.

Vielmehr wurde stattdessen am 18. Juni 2020 der Veröffentlichungstermin für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 erneut verschoben. Insbesondere problematisch sei, dass Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro nicht bewiesen werden können.

Wirecard – Schadensersatz für Investoren?

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  KPMG hat ein Sondergutachten bzgl. der Situation Wirecard veröffentlicht. Leider ergeben sich aus dem Bericht negative Informationen bzgl. der Leitung von Wirecard. Auch das Compliance-System scheint nicht ordnungsgemäß funktioniert zu haben.

Ähnlich wie im VW-Skandal kann man auch jetzt bei Wirecard davon ausgehen, dass die Kapitalmarktkommunikation von Wirecard nicht den Anforderungen der Vorschriften zur Kapitalmarktpublizität entsprochen hat.

Konsequenz daraus wäre, dass betroffene Wirecard Investoren Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Wirecard geltend machen könnten.

Betroffene Anleger sollten Wertpapierabrechnungen zu ihren Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten für den Zeitraum  10. Juli 2012 bis einschließlich 18. Juni 2020 überprüfen lassen.

Ggf. vorhandene Schadensersatzansprüche in Höhe des Kursdifferenzschadens werden grundsätzlich nicht davon beeinflusst, ob die Anleger die Aktien behalten oder verkaufen.

Rücktritt von Wirecard Chef Markus Braun

 

Im Zuge des Bilanzskandals gibt es bereits erste gravierende Konsequenzen – Markus Braun, der Chef des Unternehmens tritt mit sofortiger Wirkung zurück. Damit dürfte klar werden, dass es beim aktuellen Skandal um deutlich größere Probleme geht als diejenigen, mit denen das Unternehmen in den letzten Jahren zu kämpfen hatte.