Widerruf Darlehensvertrag – EuGH stärkt die Rechte der Verbraucher

Nach einem sensationellen Urteil des Europäischen Gerichtshof können nun zahlreiche Verbraucherkreditverträge widerrufen werden. Für die Verbraucher bedeutet dieses Urteil in vielen Fällen erhebliche Rückzahlungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)   hat in seinem Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen C-66/19, die Rechte der Verbraucher massiv gestärkt. Das schloss sich der Auffassung eines deutschen Verbrauchers an, dass die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag nicht verständlich formuliert sei und hat dabei festgestellt, dass Verbraucherkreditverträge „in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen“.

Die Richter haben insbesondere kritisiert, dass sich der Verbraucher zuerst mit zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen beschäftigen müsse, um sein Widerrufsrecht und die diesbezüglich laufenden Fristen zu verstehen. Dadurch könne er nicht erkennen, ob die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen habe.

Die vom EuGH überprüfte Formulierung findet sich in tausenden Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 01.08.2010 abgeschlossen worden sind. In dem vom EuGH handelt es sich um Immobiliardarlehensvertrag. Die Entscheidung hat aber sehr weitreichende Folgen, da sie auch andere Verbraucherkreditverträge betrifft, so etwa auch Verträge zur Finanzierung eines PKW.

Widerruf Immobilienkredit

Bei Immobiliardarlehensverträgen sind grundsätzlich die Verträge im Zeitraum 01.08.2010 bis 20.03.2016. Für Immobiliardarlehensverträge, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen sind, ist das Widerrufsrecht auf 1 Jahr und 14 Tage beschränkt. Betroffene sollten zeitnah einen Anwalt kontaktieren und ihren Fall überprüfen lassen.

Widerruf Autokredit

Bei sonstigen Verbraucherdarlehensverträgen besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich für Verträge ab dem 01.08.2010 bis heute.

Schätzungen zufolge dürften fast 20 Millionen Autokreditverträge und Leasingverträge betroffen sein.

Die Verbraucherdarlehen im Immobilienbereich dürften ein Volumen von insgesamt ca. 1,2 Billionen Euro haben. Verbraucher sind bei solchen Verträgen insbesondere dann stark betroffen, wenn sie Verträge mit hohen Zinsen und einer langen Zinsbindung abgeschlossen haben. In solchen Fällen zahlen die Kreditnehmer die ursprünglich vereinbarten Zinsen für einen bestimmten Zeitraum – z.B. 5, 10 oder 15 Jahre.

Betroffene Verbraucher können über unser Kontaktformular sowie telefonisch ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.