Die wichtigsten Begriffe und Regeln des deutschen Arbeitsrechts- Informationen vom Anwalt

Rechtsanwalt Dimitrov erläutert im folgenden Artikel die wichtigsten Begriffe und Regeln im Arbeitsrecht in Deutschland. Bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht stehen Rechtsanwalt Dimitrov und Rechtsanwältin Filippatos in der Kanzlei in München, per Email, per Telefon sowie Video Konferenz zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht erfolgen in ganz Deutschland. Auch bei arbeitsrechtlichen Fällen mit internationalem Bezug stehen Rechtsanwalt Dimitrov und Rechtsanwältin Filippatos zur Verfügung.

Anwalt für Arbeitsrecht – die wichtigsten Begriffe und Informationen

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und unterteilt sich in das Individualarbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

Stránka Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Es betrifft alle vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, die die Rechte und Pflichten beider Parteien im Arbeitsverhältnis definieren.

Die wichtigsten Bereiche des Individualarbeitsrechts:

  1. Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Zustandekommen des Arbeitsvertrags
    • Formvorschriften und Nachweispflichten
    • Vertragsfreiheit und gesetzliche Einschränkungen
  2. Inhalt des Arbeitsverhältnisses
    • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    • Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaubsanspruch
    • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  3. Änderungen und Störungen im Arbeitsverhältnis
    • Versetzung und Änderungskündigung
    • Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit
    • Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
  4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Kündigung (ordentlich, außerordentlich)
    • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    • Abfindungen, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
    • Zeugnisanspruch nach § 109 Gewerbeordnung (GewO)

Das Individualarbeitsrecht stellt sicher, dass Arbeitnehmer geschützt sind und gleichzeitig die Rechte des Arbeitgebers gewahrt bleiben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann am besten Ihre Rechte prüfen und durchsetzen.

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen arbeitsrechtlichen Koalitionen sowie den Vertretungen der Belegschaft und deren Mitgliedern.

Wichtige gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht basiert maßgeblich auf den Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und umfasst zudem Regelungen aus weiteren Gesetzen, darunter:

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Tarifverfassungsgesetz (TVerfG)

Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. Die Vertragsfreiheit wird jedoch durch gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eingeschränkt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann bei Unklarheiten und Fragen für die nötige Klarheit sorgen.

Pracovná zmluva

Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet, während der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts (Lohn/Gehalt) verpflichtet ist (§§ 611, 612 BGB).

Schon während der Vertragsverhandlungen entstehen besondere Verpflichtungen für beide Seiten, beispielsweise in Bezug auf Informationspflichten, Sorgfalt oder Verschwiegenheit.

Obwohl der Arbeitsvertrag grundsätzlich formlos geschlossen werden kann, hat der Arbeitnehmer gemäß Nachweisgesetz (NachwG) Anspruch auf eine schriftliche Dokumentation der wesentlichen Arbeitsbedingungen.

Zamestnanci

Ein Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitsleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zu erbringen (§ 611 BGB). Die Arbeit erfolgt unselbstständig und unter Weisungsbindung. Bei Fragen dazu sollte man sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Merkmale eines Arbeitnehmers:

  • Arbeit auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags (Abgrenzung zu Beamten, Richtern, Soldaten)
  • Leistungserbringung gegen Entgelt
  • Unselbstständigkeit der Tätigkeit (Ort, Dauer, Art und Weise sind festgelegt)
  • Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers
  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber

Unterscheidung: Arbeiter und Angestellte

Alle Arbeitnehmer lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  • Angestellte: Personen, die kaufmännische, administrative oder geistige Tätigkeiten ausüben.
  • Arbeiter: Personen, deren Tätigkeit hauptsächlich körperliche Arbeit umfasst.

Arbeitnehmerähnliche Personen

Hierzu zählen Selbstständige und Heimarbeiter, die wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind, jedoch nicht vollständig in die betriebliche Organisation eingegliedert sind.

Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind selbstständige Unternehmer, die auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags für ein fremdes Unternehmen tätig sind.

Leitende Angestellte

Leitende Angestellte nehmen eine besondere Rolle ein, da sie teilweise Arbeitgeberfunktionen übernehmen. Daher gelten für sie besondere gesetzliche Regelungen (§§ 18 Abs. 1 Nr. 1 & 2 ArbZG, 14 Abs. 2 KSchG).

Zamestnávateľ

Ein Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Er ist gemäß §§ 611, 612 BGB verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Mängel beim Abschluss des Arbeitsvertrags

Neben der Kündigung gibt es auch die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis durch Anfechtung aufzulösen. Dies kann aufgrund folgender Gründe erfolgen:

  • Inhalts- oder Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB)
  • Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 Abs. 2 BGB)
  • Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Der Bewerber ist nicht verpflichtet, bestimmte Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dazu zählen:

  • Schwangerschaft
  • Krankheiten
  • HIV-Infektion
  • Schwerbehinderung
  • Vermögensverhältnisse (außer bei besonderen Vertrauenspositionen)
  • Vorstrafen (außer bei besonderen Vertrauenspositionen)
  • Heiratsabsichten
  • Religionszugehörigkeit

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses

Vergütung

Der Lohn entsteht mit Vertragsabschluss (§ 611 Abs. 1 BGB). Falls keine konkrete Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag besteht, gilt § 612 Abs. 2 BGB.

Lohnarten:

  • Zeitlohn: Bezahlung nach Arbeitszeit, unabhängig vom Arbeitsergebnis
  • Akkordlohn: Entgelt richtet sich nach Leistung (z. B. Anzahl produzierter Einheiten)
  • Erfolgsvergütung: Boni, Provisionen oder Prämien
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sondervergütungen: Weihnachtsgeld, Jubiläumsprämien

Urlaubsanspruch

Gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Eine Wartezeit von sechs Monaten muss erfüllt sein.

Während des Urlaubs besteht Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts. Falls Urlaub nicht genommen werden konnte, kann eine Auszahlung erfolgen (§§ 7, 8 BUrlG).

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind folgende Regeln zu beachten:

1. Gesetzliche Grundlage

  • Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt, insbesondere in § 3 EFZG.
  • Sie gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, befristet oder unbefristet).

2. Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.
  • Kein eigenes Verschulden an der Erkrankung (z. B. vorsätzliche Selbstverletzung oder Trunkenheit am Steuer kann den Anspruch ausschließen).
  • Mindestens vier Wochen ununterbrochene Betriebszugehörigkeit (§ 3 Abs. 3 EFZG).

3. Dauer der Lohnfortzahlung

  • Der Arbeitgeber muss bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiterzahlen (§ 3 Abs. 1 EFZG).
  • Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, das in der Regel 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % des Nettogehalts) beträgt.

4. Pflichten des Arbeitnehmers

  • Unverzügliche Krankmeldung: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
  • Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
    • Spätestens am vierten Kalendertag nach Krankheitsbeginn (sofern der Arbeitgeber nicht eine frühere Vorlage verlangt, § 5 Abs. 1 EFZG).
    • Verlängerungen müssen erneut ärztlich bestätigt werden.

5. Besonderheiten bei wiederholter Krankheit

  • Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten erneut mit derselben Erkrankung arbeitsunfähig, beginnt die Sechs-Wochen-Frist nicht neu, sondern die bereits gezahlte Zeit wird angerechnet.
  • Falls jedoch mehr als sechs Monate vergangen sind oder es sich um eine neue Krankheit handelt, hat der Arbeitnehmer erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

6. Lohnfortzahlung bei besonderen Fällen

  • Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs: Der Urlaub wird nicht verbraucht, wenn der Arbeitnehmer eine ärztliche Krankschreibung vorlegt (§ 9 BUrlG).
  • Krankheit in der Probezeit: Anspruch besteht erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Davor erhält der Arbeitnehmer kein Gehalt, kann aber Krankengeld von der Krankenkasse beziehen.
  • Krankheit durch Dritte verschuldet (z. B. Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer): Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung vom Schädiger zurückfordern.

7. Sonderfälle, in denen kein Anspruch besteht

  • Selbstverschuldete Krankheit (z. B. Trunkenheit am Steuer, Beteiligung an einer Schlägerei, riskante Sportarten wie Bungee-Jumping).
  • Arbeitnehmer verletzt die Meldepflichten, z. B. verspätete oder fehlende Krankschreibung.
  • Krankheit nach Kündigung: Lohnfortzahlung besteht weiterhin bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern der Arbeitnehmer während der Beschäftigung krankgeschrieben wurde.

Diese Regelungen gewährleisten, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind, aber auch ihren Pflichten nachkommen müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst

  • Arbeitszeit: Vertraglich geregelt, aber durch Gesetze wie das ArbZG und das JArbSchG eingeschränkt.
  • Bereitschaftsdienst: Wird in bestimmten Branchen als Arbeitszeit anerkannt.
  • Rufbereitschaft: Gilt nicht als Arbeitszeit, da der Arbeitnehmer sich an einem bestimmten Ort aufhalten kann.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Möglichkeiten:

  1. Dohoda o zrušení (einvernehmliche Beendigung)
  2. Tod des Arbeitnehmers
  3. Befristungsablauf (§ 620 BGB)
  4. Einseitige Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis
  5. Zrušenie (ordentlich oder außerordentlich)

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer dreiwöchigen Frist nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Diese Klage dient dazu, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage:

  1. Einreichung der Klage
    • Die Klage muss schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
    • Inhalt: Angaben zur Person, Arbeitgeber, Kündigungsdatum, Begründung der Unwirksamkeit.
    • Einhaltung der dreiwöchigen Frist nach Zugang der Kündigung.
  2. Gütetermin
    • Das Gericht setzt einen Termin zur gütlichen Einigung an.
    • Ziel: Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oft mit Abfindung.
  3. Kammerverhandlung (falls keine Einigung)
    • Beweisaufnahme und rechtliche Würdigung durch das Gericht.
    • Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung.
  4. Urteil oder Vergleich
    • Falls die Kündigung unwirksam ist: Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
    • Falls die Kündigung wirksam ist: Arbeitsverhältnis beendet.

Wichtige Aspekte:

  • Bei Fristversäumnis gilt die Kündigung als wirksam.
  • Klage kann auch auf Odstupné abzielen.
  • Prozesskosten können vom Arbeitgeber getragen werden, falls dieser verliert.

Odkaz na pracovnú pozíciu

1. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO).

2. Arten von Arbeitszeugnissen

  • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich eine Bewertung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens.

3. Formale Anforderungen

  • Muss schriftlich erteilt werden (kein E-Mail oder Scan).
  • Muss auf Firmenpapier mit vollständigen Arbeitgeberangaben erstellt sein.
  • Darf keine Knicke, Flecken oder Korrekturen enthalten.
  • Muss neutral formuliert sein und keine geheimen negativen Codes enthalten.
  • Muss wohlwollend, aber wahrheitsgemäß sein.

4. Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses

Ein vollständiges Arbeitszeugnis besteht aus:

  1. Einleitung: Angaben zur Person und zur Dauer der Beschäftigung.
  2. Tätigkeitsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Aufgaben.
  3. Leistungsbeurteilung: Bewertung der Arbeitsqualität, Fachkenntnisse, Motivation und Eigeninitiative.
  4. Sozialverhalten: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
  5. Schlussformel: Dank, Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünsche (kein Pflichtbestandteil, aber üblich).

5. Geheimcode im Zeugnis

Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, aber es gibt eine Zeugnissprache mit versteckten Bedeutungen. Beispiele:

  • „Er bemühte sich, die Aufgaben zu erfüllen“ → bedeutet, dass die Leistung unzureichend war.
  • „Er zeigte Verständnis für die ihm übertragenen Aufgaben“ → kann bedeuten, dass er sie nicht gut erledigt hat.

6. Korrektur und Anfechtung eines Zeugnisses

  • Arbeitnehmer haben das Recht, Änderungen zu verlangen, wenn das Zeugnis falsch oder unvollständig ist.
  • Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Ein gutes Arbeitszeugnis ist wichtig für die Karriere, daher sollte es sorgfältig geprüft werden!