Versicherungsnehmer, die eine Basisrente / Rüruprente von AVIVA (vormals „Friends Provident International“) besitzen, stellen sich oft die Frage, ob ein Ausstieg aus dem langjährigen Vertrag rechtlich möglich ist. Bekannte Produkte sind etwa Friends Planbasic, Basisvorsorge.
Rechtsanwalt Dimitrov hat bereits viele Basisrente Fälle gegen Aviva erfolgreich bearbeitet.
Grundsätzlich gibt es in vielen Basisrente Verträgen, insbesondere aus dem Zeitraum 2005-2013, die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen bzw. dem Vertrag zu widersprechen. Der Bundesgerichtshof hat in Fällen gegen die Versicherungen Allianz und Generali das Widerrufsrecht und die Rückabwicklung bejaht. Auch bei vielen anderen Versicherungsgesellschaften sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet worden, die zu einem sog. „ewigen Widerrufsrecht bzw. ewigen Widerspruchsrecht“ führen. Právnik Dimitrov bietet ein kostenloses Erstgespräch bzgl. der Ausstiegsmöglichkeiten aus Basisrentenverträgen.
Eine Basisrente bindet langfristig und lässt sich nicht wie ein
gewöhnlicher Lebensversicherungsvertrag kündigen. Rechtsanwalt Dimitrov prüft die rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten anhand der Vertragsunterlagen.
Aviva ist im hier behandelten Zusammenhang die heutige beziehungsweise spätere
Bezeichnung von Friends Provident International. Zu den bekannten
Bezeichnungen zählen insbesondere Friends Planbasic und Basisvorsorge. Maßgeblich ist
jedoch nie allein der Produktname, sondern der konkrete Vertrag mit seinen Anlagen,
Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Aviva Rürup-Rente und Friends Provident Vertrag prüfen:
Warum eine Einzelfallprüfung wichtig ist
Basisrenten – auch als Rürup-Renten bezeichnet – sind steuerlich geförderte
Altersvorsorgeverträge. Ihre gesetzliche Ausgestaltung ist auf eine lebenslange
Rentenzahlung gerichtet. Daraus folgen Beschränkungen, die Versicherungsnehmer oft
erst im Verlauf der Vertragsdauer als belastend empfinden: Eine freie Kapitalauszahlung
ist regelmäßig nicht vorgesehen, eine Übertragung ist nur eingeschränkt möglich und die
Vererblichkeit ist begrenzt. Auch eine ordentliche Kündigung mit Auszahlung eines
Rückkaufswerts besteht bei vielen Basisrenten gerade nicht.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Friends Provident Vertrag oder eine Aviva Rürup-Rente
rechtlich nicht überprüft werden kann. Vielmehr können Fragen zum Vertragsschluss,
zum Policenmodell oder Antragsmodell, zur Vollständigkeit der Unterlagen und zur
Belehrung über ein Lösungsrecht entscheidend sein. Besonders Verträge aus den Jahren
2005 bis 2013 verdienen häufig eine genaue Prüfung. Das gilt auch für Verträge aus 2005
bis 2007 sowie für spätere Abschlüsse nach 2010. Eine pauschale Aussage, alle Verträge
seien widerrufbar, wäre allerdings unzutreffend.
Typische wirtschaftliche Gründe für die Prüfung
Geringe Flexibilität bei geänderter Lebens-, Einkommens- oder
Familiensituation.
In der Regel keine Kündigung der Basisrente gegen freie
Kapitalauszahlung.
Keine freie Kapitalisierung vor Rentenbeginn; eingeschränkte
Übertragbarkeit und Vererblichkeit.
Abhängigkeit des Vertragswerts von Abschluss- und Verwaltungskosten,
Fondsentwicklung, Garantien und der jeweiligen steuerlichen Situation.
Unklarheit darüber, ob die Vertragsunterlagen und die Belehrung bei
Abschluss vollständig und ordnungsgemäß übergeben wurden.
Die steuerliche Förderung kann im konkreten Einzelfall sinnvoll und vorteilhaft sein. Sie
ersetzt jedoch weder eine wirtschaftliche Bestandsaufnahme noch eine rechtliche
Prüfung. Eine allgemeine steuerliche oder wirtschaftliche Bewertung aller Basisrenten ist
nicht möglich.
Aviva Basisrente – Widerruf, Widerspruch, Rücktritt, Kündigung und
Beitragsfreistellung: Die Unterschiede
Die Begriffe werden im Alltag häufig gleichgesetzt. Rechtlich bezeichnen sie jedoch
unterschiedliche Wege – mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen.
Widerruf und Widerspruch
Ein Widerruf oder Widerspruch knüpft an den Vertragsschluss und die gesetzlich
erforderliche Information des Versicherungsnehmers an. Welche Bezeichnung
einschlägig ist, hängt insbesondere vom anwendbaren Recht, dem Vertragszeitraum und
dem Abschlussmodell ab. Bei älteren Lebens- und Rentenversicherungen kann relevant
sein, ob sämtliche Verbraucherinformationen, Versicherungsbedingungen und eine
ordnungsgemäße Belehrung rechtzeitig vorlagen. Ist die Belehrung oder Unterlagenlage
rechtlich fehlerhaft, kann die Fristfrage anders zu beurteilen sein als bei einer
ordnungsgemäßen Information. Ob dies im einzelnen Vertrag tatsächlich zu einem
fortbestehenden Lösungsrecht führt, ist sorgfältig zu prüfen.
Aviva Rücktritt
Der Rücktritt ist ein eigenständiges Gestaltungsrecht und kann anderen gesetzlichen oder
vertraglichen Voraussetzungen folgen. Er ist nicht automatisch mit Widerruf oder
Widerspruch gleichzusetzen. Für die rechtliche Bewertung ist daher wichtig, welches Recht im Vertrag genannt wurde und welche Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses
galt.
Aviva Kündigung
Eine Kündigung beendet den Vertrag grundsätzlich für die Zukunft. Bei einer Basisrente
ist eine Auszahlung des angesparten Kapitals wegen der gesetzlichen Bindung häufig
nicht vorgesehen. Eine Kündigung kann daher wirtschaftlich enttäuschende Folgen haben
oder gar nicht als Auszahlungsweg zur Verfügung stehen. Sie heilt zudem mögliche
Fragen zum Vertragsschluss nicht und kann die spätere Durchsetzung von Ansprüchen
erschweren. Vor einer Kündigung sollte deshalb geprüft werden, ob ein anderes
Lösungsrecht in Betracht kommt.
Aviva Beitragsfreistellung
Bei einer Beitragsfreistellung werden künftige Beiträge regelmäßig gestoppt, der Vertrag
läuft mit reduziertem Leistungsumfang weiter. Das kann kurzfristig entlasten, lässt aber
Kosten-, Wertentwicklungs- und Rechtsfragen häufig offen. Auch Zuzahlungen,
Vertragsänderungen und bereits erklärte Beitragsfreistellungen können für die spätere
Bewertung Bedeutung haben.
Policenmodell und Antragsmodell bei älteren Verträgen
Bei älteren Versicherungsverträgen ist oft zu klären, ob der Abschluss nach dem
Policenmodell oder dem Antragsmodell erfolgte. Beim Policenmodell erhielt der
Versicherungsnehmer wesentliche Vertragsunterlagen typischerweise erst mit der Police.
Beim Antragsmodell sollen die maßgeblichen Informationen und Bedingungen bereits
bei Antragstellung übergeben worden sein. Diese Einordnung kann dafür relevant sein,
wann eine Frist begann und ob alle erforderlichen Verbraucherinformationen vollständig
vorlagen.
Für eine belastbare Prüfung werden nicht nur der Versicherungsschein und der Antrag
benötigt. Wesentlich sind auch Nachträge, Produktinformationen, Allgemeine
Versicherungsbedingungen, Belehrungen, Anschreiben zum Policenversand,
Zahlungsübersichten und vorhandene Korrespondenz. Es genügt nicht, aus einem
fehlenden oder unklaren Dokument ohne Gesamtprüfung auf eine bestimmte Rechtsfolge
zu schließen.
Aktuelle Rechtsprechung: Belehrung und Rückabwicklung im
konkreten Vertrag
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt wichtige Leitplanken, ersetzt aber
keine Vertragsprüfung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 11.10.2023, IV ZR
40/22, und vom 24.01.2024, IV ZR 306/22, Anforderungen an die ordnungsgemäße
Belehrung in bestimmten Fallgestaltungen konkretisiert. Danach kann bei bestimmten
Konstellationen ein Hinweis darauf erforderlich sein, dass empfangene Leistungenzurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben sind.
Ob ein fehlender Hinweis im konkreten Vertrag entscheidend ist, lässt sich nicht
schematisch beantworten. Zu prüfen sind insbesondere der Inhalt und Zeitpunkt der
Belehrung, die vollständigen Vertragsunterlagen, die einschlägige Gesetzesfassung sowie
der Beginn des Versicherungsschutzes. Ein fehlender Hinweis führt daher nicht
automatisch bei jedem Vertrag zu einem erfolgreichen Widerruf oder Widerspruch.
Für Basisrenten ist außerdem das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2024, IV ZR
196/22, bedeutsam. Die bloße Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile genügt danach
nicht ohne Weiteres, um einen Widerspruch bei einem Basisrentenvertrag
auszuschließen. Allerdings können weitere, besonders gravierende Umstände relevant
sein. Auch hier entscheidet die Gesamtschau des Einzelfalls.
Der Bundesgerichtshof hat ferner in den Entscheidungen vom 27.09.2023, IV ZR 163/22,
und vom 18.09.2024, IV ZR 45/23, verdeutlicht, dass ein Lösungsrecht trotz fehlerhafter
Belehrung unter engen Voraussetzungen nach § 242 BGB ausgeschlossen sein kann.
Solche besonders gravierenden Umstände sind nicht leichtfertig anzunehmen; sie müssen
konkret festgestellt werden. Verwirkung, widersprüchliches Verhalten und die
Grundsätze von Treu und Glauben sind daher fester Bestandteil jeder Prüfung.
Auch das Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.06.2022, 20 U 17/22, zeigt, dass die
Prüfung einer Basisrente nicht schon deshalb generell ausgeschlossen ist, weil keine
ordentliche Kündigungsmöglichkeit oder kein vertraglicher Rückkaufswert besteht. Bei
einem wirksamen Widerruf oder Widerspruch können besondere gesetzliche
Rückabwicklungsfolgen in Betracht kommen. Welche Folgen gelten, richtet sich nach der
konkreten Rechtsgrundlage und dem einzelnen Vertragsverlauf.
Welche Rückabwicklungsfolgen können bei einer Rürup-Rente in
Betracht kommen?
Eine Rürup-Rente Rückabwicklung ist nicht mit einer einfachen Kündigungsabrechnung
gleichzusetzen. Je nach Rechtsgrundlage können geleistete Beiträge zurückzugewähren
sein oder ein gesetzlich bestimmter Rückkaufswert beziehungsweise ein ungezillertes
Deckungskapital relevant werden. Die Berechnung hängt von der konkreten
Fallgestaltung ab.
Berücksichtigung des gewährten Versicherungsschutzes und etwaiger
Risikoanteile.
Einfluss von Fondsverlusten oder Fondsgewinnen sowie Garantien und
Kostenstrukturen.
Abzug bereits ausgezahlter Renten oder sonstiger Leistungen.
Prüfung steuerlicher Vorteile und deren Behandlung im jeweiligen
Einzelfall.
Frage, ob und in welchem Umfang tatsächlich gezogene Nutzungen
herauszugeben sind.
Eine vollständige Erstattung sämtlicher Beiträge oder ein bestimmtes finanzielles
Ergebnis kann nicht zugesagt werden. Gerade bei lang laufenden Verträgen sind
Zahlungsströme, Risikoabsicherung, Wertentwicklung, steuerliche Aspekte und der
bisherige Umgang mit dem Vertrag nachvollziehbar aufzubereiten.
Nicht vorschnell kündigen oder Abrechnungen akzeptieren
Wer seine Basisvorsorge widerrufen oder einen Ausstieg aus einer Aviva Rürup-Rente
erwägt, sollte nicht vorschnell kündigen, eine Abrechnung vorbehaltlos akzeptieren oder
ohne Prüfung beitragsfrei stellen. Solche Schritte können zwar im Einzelfall sinnvoll
sein, sie sollten aber auf einer informierten Entscheidung beruhen. Zu prüfen sind unter
anderem Verjährung, Verwirkung, § 242 BGB, bereits erfolgte Vertragsänderungen,
Zuzahlungen, Beitragsfreistellungen, Teilauszahlungen und die gesamte Korrespondenz
mit dem Versicherer.
Prüfung durch Rechtsanwalt Dimitrov
Rechtsanwalt Dimitrov hat bereits zahlreiche
Aviva-/Friends-Provident-Verträge geprüft und erfolgreich rückabgewickelt sowie viele
Basisrentenfälle gegen Aviva erfolgreich bearbeitet. Diese Tätigkeitsangabe beschreibt
bisherige anwaltliche Erfahrungen; sie ist keine Zusage und keine Erfolgsgarantie für
neue Mandate. Jeder Fall hängt von den Originalunterlagen, dem Vertragsjahr, der
Belehrung und dem individuellen Vertragsverlauf ab.
Rechtsanwalt Dimitrov bietet eine kostenlose erste rechtliche Einschätzung
beziehungsweise ein kostenloses Erstgespräch zu den Ausstiegsmöglichkeiten an. In
geeigneten Fällen kann eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbart werden, sodass eine
Vergütung grundsätzlich nur im Erfolgsfall anfällt. Ob und zu welchen Bedingungen eine
solche Vereinbarung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
Versicherungsschein/Police, Antrag und sämtliche Nachträge.
Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsbelehrungen sowie Anschreiben
zum Policenversand.
Allgemeine Versicherungsbedingungen, Produktinformationen und
Verbraucherinformationen.
Beitrags- und Wertmitteilungen, Fondsübersichten sowie Abrechnungen.
Schriftverkehr mit Aviva, Friends Provident International, Vermittlern
oder sonstigen Beteiligten.
Unterlagen zu Kündigung, Beitragsfreistellung, Zuzahlungen,
Rentenbeginn oder bereits erhaltenen Leistungen.
FAQ zur Aviva Basisrente und Friends Provident Basisrente
Kann ich meine Aviva Basisrente widerrufen?
Das kann nur anhand Ihres konkreten Vertrags beantwortet werden. Relevante Fragen
sind unter anderem Vertragsjahr, Abschlussmodell, Vollständigkeit der
Verbraucherinformationen, Inhalt der Belehrung, Beginn des Versicherungsschutzes und
der spätere Vertragsverlauf. Nicht jede Aviva Basisrente ist widerrufbar.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf?
Die Kündigung beendet den Vertrag grundsätzlich für die Zukunft und führt bei einer
Basisrente regelmäßig nicht zu einer freien Kapitalauszahlung. Ein Widerruf oder
Widerspruch betrifft dagegen den Vertragsschluss und kann – sofern seine
Voraussetzungen vorliegen – andere gesetzliche Rückabwicklungsfolgen auslösen.
Gilt der Widerruf auch bei einer Basisrente?
Die besondere Ausgestaltung der Basisrente schließt eine rechtliche Prüfung nicht
generell aus. Das Fehlen einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit oder eines
vertraglichen Rückkaufswerts entscheidet nicht allein über Widerrufs- oder
Widerspruchsfragen. Entscheidend bleibt der Einzelfall.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ideal sind Police, Antrag, Belehrungen, Bedingungen, Produkt- und
Verbraucherinformationen, Nachträge sowie Beitrags- und Wertmitteilungen. Auch wenn
Unterlagen fehlen, kann ein Erstgespräch sinnvoll sein; häufig lässt sich klären, welche
Dokumente beim Versicherer angefordert werden sollten.
Was kostet die Prüfung?
Die erste rechtliche Einschätzung beziehungsweise das Erstgespräch zu den
Ausstiegsmöglichkeiten ist kostenlos. In geeigneten Fällen kann eine erfolgsbasierte
Vergütung vereinbart werden. Die konkrete Vergütungsvereinbarung und ihre
Voraussetzungen werden transparent für den jeweiligen Einzelfall besprochen.
Kontakt und rechtlicher Hinweis
Wenn Sie Ihre Friends Provident Basisrente, einen Friends Planbasic-Vertrag oder eine
Aviva Rürup-Rente prüfen lassen möchten, sichern Sie zunächst Ihre Unterlagen und
treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung. Rechtsanwalt Dimitrov erläutert im
kostenlosen Erstgespräch die möglichen nächsten Schritte und die für eine Prüfung
erforderlichen Dokumente.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle
Rechtsberatung. Jede rechtliche Bewertung setzt die Prüfung der
Originalunterlagen, der konkreten Belehrung, des Vertragsverlaufs und der
aktuellen Sachlage voraus.