Signal Iduna Rürup-Rente / Basisrente – Beendigung des Vertrages ?
Im Jahre 2005 wurde die Basisrente eingeführt. Für viele Kunden war die steuerliche Begünstigung ein wichtiges Argument.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Dies betrifft sowohl Signal Iduna Kunden als auch Kunden anderer Versicherungen. In vielen Basisrente Verträgen kann man Möglichkeiten für einen Ausstieg aus dem Vertrag finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenlose Erstprüfung zum Thema Basisrente zur Verfügung.
Signal Iduna Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben und steuerliche Vorteile nutzen möchten. Doch trotz der attraktiven Steuervorteile gibt es viele Nachteile, die Versicherungsnehmer oft erst nach Vertragsabschluss erkennen. In diesem Artikel beleuchten wir die größten Schwachstellen der Rürup-Rente und erklären, warum viele Kunden ihre Entscheidung bereuen.
1. Keine Kapitalauszahlung – nur lebenslange Rente
Einer der größten Nachteile der Rürup-Rente ist, dass sie keine einmalige Kapitalauszahlung erlaubt. Das angesparte Kapital bleibt lebenslang gebunden und wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt.
- Wer auf einen Schlag über sein Geld verfügen möchte, etwa für eine Immobilie oder eine größere Investition, hat keine Möglichkeit dazu.
- Selbst im Rentenalter bleibt das Geld im Vertrag und kann nicht flexibel abgerufen werden.
Gerade für Menschen, die Wert auf finanzielle Flexibilität legen, ist die Rürup-Rente daher eher ungeeignet.
2. Eingeschränkte Vererbbarkeit – Geldverlust bei frühem Tod
Ein weiterer großer Nachteil: Ohne Zusatzvereinbarungen geht das eingezahlte Kapital verloren, wenn der Versicherte früh verstirbt.
- Das angesparte Guthaben gehört nicht dem Versicherungsnehmer, sondern bleibt beim Anbieter.
- Eine Vererbung an Hinterbliebene ist nur möglich, wenn bei Vertragsabschluss eine teure Hinterbliebenenrente vereinbart wurde.
- Gibt es keine solchen Vereinbarungen, verfällt das Guthaben vollständig.
Das bedeutet: Wer früh stirbt, verliert möglicherweise einen Großteil seines Ersparten – ohne dass die Familie davon profitiert.
3. Keine Kündigung möglich – Kapital ist fest gebunden
Einmal abgeschlossen, gibt es bei der Rürup-Rente kein Zurück:
- Eine klassische Kündigung mit Auszahlung des Kapitals ist nicht möglich.
- Falls man sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, bleibt nur die Option, den Vertrag beitragsfrei zu stellen – das bedeutet, dass keine neuen Beiträge mehr gezahlt werden, aber auch keine Auszahlung erfolgt.
- Ein Verkauf oder eine Übertragung des Vertrags auf eine andere Person oder einen anderen Anbieter ist ebenfalls nicht möglich.
Wer sich langfristig nicht binden möchte, sollte deshalb genau überlegen, ob die Rürup-Rente die richtige Wahl ist.
4. Hohe Kosten und schlechte Rendite
Viele Rürup-Renten haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite erheblich verringern.
- Besonders bei klassischen Rentenversicherungen sind die garantierten Zinsen aufgrund der Niedrigzinsphase oft sehr niedrig.
- Fondsgebundene Varianten haben zwar höhere Renditechancen, sind aber mit Marktrisiken und teilweise hohen Gebühren verbunden.
- Hohe Kosten für Vermittler, Versicherer und Verwaltung schmälern das tatsächliche Guthaben, das für die spätere Rente übrig bleibt.
Das bedeutet: In vielen Fällen lohnt sich die Rürup-Rente trotz steuerlicher Vorteile kaum, weil die Rendite durch die Gebühren aufgefressen wird.
5. Steuerpflichtige Rente im Alter
Während die Beiträge zur Rürup-Rente während der Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind, wird die Rente im Alter voll versteuert.
- Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr an und wird für Neuverrentete ab 2040 bei 100 % liegen.
- Viele Versicherte rechnen nicht damit, dass sie später im Rentenalter eine hohe Steuerlast haben werden.
- Besonders für Geringverdiener oder Menschen mit niedrigen Renten kann dies eine böse Überraschung sein.
Steuervorteile in der Ansparphase können daher später durch hohe Steuerabzüge in der Rentenphase wieder zunichtegemacht werden.
6. Keine Flexibilität bei finanziellen Engpässen
Ein weiteres Problem der Rürup-Rente ist die mangelnde Anpassungsfähigkeit an finanzielle Veränderungen.
- Falls der Versicherte plötzlich arbeitslos wird oder finanzielle Schwierigkeiten hat, kann er nicht einfach auf das angesparte Kapital zugreifen.
- Wer die Beiträge nicht mehr zahlen kann, muss den Vertrag ruhen lassen, aber bekommt keinen Zugriff auf sein Geld.
- Andere Anlageformen wie ETFs oder private Rentenversicherungen sind hier deutlich flexibler.
Gerade für Menschen, deren finanzielle Situation sich im Laufe des Lebens verändern kann, ist die Rürup-Rente eine sehr starre Lösung.
7. Kein Anbieterwechsel möglich
Ein weiterer großer Nachteil: Ein Wechsel zu einem besseren Anbieter oder einem besseren Tarif ist nicht möglich.
- Wer mit den Leistungen seines Rürup-Vertrags unzufrieden ist, kann den Anbieter nicht wechseln.
- Andere Altersvorsorgeprodukte bieten oft die Möglichkeit, das Kapital zu übertragen oder umzuschichten – bei der Rürup-Rente ist dies ausgeschlossen.
Das bedeutet, dass Kunden langfristig an ihren Anbieter gebunden sind, selbst wenn sich die Konditionen am Markt verbessern.
Warum viele Kunden ihre Rürup-Rente beenden oder widerrufen möchten
Aufgrund der vielen Nachteile möchten viele Versicherte ihren Vertrag wieder loswerden. Doch da eine Kündigung nicht möglich ist, bleibt nur eine dieser Optionen:
- Beitragsfreistellung
- Der Vertrag bleibt bestehen, aber es werden keine weiteren Einzahlungen mehr geleistet.
- Nachteil: Das bereits eingezahlte Kapital bleibt gebunden und bringt oft nur eine geringe Rendite.
- Widerruf des Vertrags (Widerrufsjoker)
- Falls die Versicherungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, kann der Vertrag möglicherweise auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden.
- Dies kann dazu führen, dass der Versicherte seine eingezahlten Beiträge teilweise oder sogar vollständig zurückerhält.
- Prüfung durch einen Anwalt
- Da die Rürup-Rente ein sehr komplexes Produkt ist, kann eine professionelle Prüfung helfen, mögliche Ausstiegsmöglichkeiten zu finden.
Fazit: Die Rürup-Rente ist nicht für jeden geeignet
Die Rürup-Rente hat auf den ersten Blick steuerliche Vorteile, doch die Nachteile wiegen für viele Versicherte schwerer: fehlende Flexibilität, geringe Vererbbarkeit, hohe Kosten und steuerpflichtige Rentenzahlungen im Alter.
Wer sich für eine Rürup-Rente interessiert, sollte vorher genau prüfen, ob dieses Produkt zur eigenen Lebenssituation passt. In vielen Fällen sind flexiblere Alternativen wie ETFs, private Rentenversicherungen oder andere Anlageformen die bessere Wahl.
Für Versicherte, die bereits einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben und unzufrieden sind, lohnt es sich, einen Widerruf / Widerspruch prüfen zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die besten Optionen zu finden.
Signal Iduna Basisrente – beenden?
Basisrenten haben an sich diverse Nachteile. Zum einen kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und außerdem sind sie nur zum Teil vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich. Wenn der Versicherungsnehmer „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern eigentlich nur beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend zu versteuern sind.
Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente
Viele Basisrente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. In vielen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensmöglichkeiten , und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
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Signal Iduna Basisrente – Rückkaufswert und Abschlusskosten zurück ?
Durch den Widerruf kann der Basisrentenvertrag aufgelöst werden, sodass der Versicherungskunde nicht nur den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.
Basisrente – betroffene Verträge
Der Widerruf betrifft sehr viele Versicherungsgesellschaften insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherungen fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es recht viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
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Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Versicherungsnehmern die Möglichkeit eröffnen, aus einem unvorteilhaften Rürup-Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?
Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.
Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.