Jetzt Widerspruchsrecht / Widerrufsrecht anwaltlich prüfen lassen – Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenfreie Prüfung zur Verfügung
Viele Versicherungsnehmer sind mit unattraktiven Lebensversicherungsverträgen wie Basisrente / Rürup-Rente „belastet“. Man sucht oft vergeblich nach Möglichkeiten aus einer Basisrente / Rürup-Rente auszusteigen, doch wie funktioniert das am besten in der Praxis? Kündigung, Widerruf, Widerspruch, Rücktritt?
Versicherungsunternehmen, wie die Zürich Deutscher Herold AG ( vormals Deutscher Herold Lebensversicherung AG), haben im Zeitraum 2005 – 2010 häufig fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht bzw. das Widerspruchsrecht erteilt, die sogar viele Jahre später einen Ausstieg aus dem wirtschaftlich schlechten Vertrag ermöglichen. Bei bestimmten Fehlern in einer Widerspruchsbelehrung bzw. Widerrufsbelehrung, kann dem Verbraucher ein sog. „ewiges“ Widerspruchsrecht zustehen.
Versicherungsnehmer haben häufig „Glück im Unglück“ und können bei ungünstigen Basisrente / Rürup-Rente Verträgen selbst Jahre nach Vertragsabschluss unabhängig von der 30-tägigen Widerspruchsfrist widersprechen. Dadurch hat man eine sehr gute Möglichkeit, aus nachteiligen Verträgen auszusteigen.
Basisrente/Rürup-Rente – Warum lohnt sich ein Widerspruch?
In Millionen Fällen haben sich Lebensversicherungen nicht wie prognostiziert bzw. erhofft entwickelt. Die von den Versicherern in Aussicht gestellten hohen Renditen sind in der Realität leider häufig nicht vorhanden, so dass die abgeschlossenen Basisrente bzw. Rürup Rentenverträge zur finanziellen Belastung werden.
Eine Kündigung ist bei Basisrente jedoch grundsätzlich nicht möglich, nur eine Beitragsfreistellung.
Bei einem Widerruf/Widerspruch sind dem Versicherungsnehmer die geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten, so dass ein Ausstieg ohne Verluste möglich ist.
Gibt es auch bei der Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung AG / Deutscher Herold Lebensversicherung AG fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht bzw. Widerspruchsrecht?
Auch uns vorliegende Widerrufsbelehrungen bzw Widerspruchsbelehrungen der Zürich Deutscher Herold AG enthalten unter Umständen Fehler, die zu einem sog. ewigen Widerspruchsrecht führen können. Als Versicherungsnehmer ist es ratsam, Ihren Vertrag von Experten prüfen zu lassen. Zwar können Fehler erste Hinweise auf das Fortbestehen des Widerspruchsrechts liefern, doch stellen sie keine Garantie dar. Aus diesem Grund ist ein professionelles und strategisches Vorgehen gegenüber dem Versicherer unerlässlich. Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein typisches Beispiel für Fehler in Widerspruchsbelehrungen auf.
Widerspruchsbelehrungen der Zürich Deutscher Herold AG / Deutscher Herold Lebensversicherung AG unklar bzw. missverständlich formuliert?
Einige der von Zürich Deutscher Herold AG / Deutscher Herold Lebensversicherung AG verwendeten Belehrungen lauten wie folgt: „Wenn Sie die Unterlagen nicht vollständig erhalten haben oder die Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht erfolgte, erlischt abweichend von Satz 2 Ihr Recht zum Widerspruch spätestens ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.“ Die Belehrung ist uns zB aus Basisrenten Verträgen aus dem Jahr 2005 bekannt und vermittelt den Eindruck, dass ein Widerspruch nur dann fristwahrend abgesendet werden kann, wenn entweder die Unterlagen unvollständig ausgehändigt wurden oder gar keine Belehrung erfolgt ist. Die unglückliche Anordnung der Sätze kann leicht zu Missverständnissen führen und die Ausübung des Widerspruchsrechts/Widerrufsrechts erschweren. Dabei schreibt der Gesetzgeber eine klare, verständliche und umfassende Belehrung der Verbraucher vor.
Wir setzen uns deutschlandweit für die Interessen von Verbrauchern ein und sind überzeugt, gemeinsam mit Ihrem Versicherer eine Lösung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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- Wir zeigen Ihnen auf, ob es wirtschaftlich vorteilhaft ist, gegen Ihre Versicherung vorzugehen.
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