Rürup-Rente / Basisrente – Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung
Die HanseMerkur ist eine unabhängige Versicherungsgruppe mit Sitz in Hamburg, die unter anderem Versicherungen im Bereich Leben, Risiko- und Altersvorsorge bietet. HanseMerkur informiert auf der eigenen Webseite über Basis Care und diverse Aspekte der Basisrente.
Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente, eingeführt. Leider erweist sich die Basisrente für viele Versicherungsnehmer als unflexibel und oft nicht den individuellen Bedürfnissen entsprechend. Daher suchen zahlreiche Kunden nach einer Möglichkeit, ihre Verträge vorzeitig zu beenden. Dies betrifft nicht nur Kunden von HanseMerkur, sondern auch Versicherungsnehmer anderer Anbieter. Das eigentliche Problem liegt nicht nur in den wirtschaftlichen Aspekten einzelner Versicherer, sondern in den starren Rahmenbedingungen der Basisrente selbst, die wenig Spielraum lassen und oft enttäuschende Vertragswerte aufweisen. Dennoch gibt es in vielen Fällen sinnvolle Möglichkeiten die abgeschlossenen Verträge zu beenden. Rechtsanwalt Dimitrov bietet eine kostenlose Erstberatung zur Rürup-Rente an.
Viele Versicherte ließen sich von den steuerlichen Vorteilen der Basisrente überzeugen und hofften auf eine attraktive Wertentwicklung. In der Praxis stellte sich jedoch häufig heraus, dass die Rendite nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprach. Wenn zusätzlich die Inflation berücksichtigt wird, fällt die Bilanz für zahlreiche Verträge noch negativer aus.
Nachteile der Rürup-Rente / Basisrente
Die Basisrente ist eine spezielle Form der Altersvorsorge, die insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener steuerliche Anreize bietet. Trotz dieser Vorteile gibt es jedoch erhebliche Nachteile, die bei einer Entscheidung für dieses Modell bedacht werden sollten.
1. Keine Kapitalauszahlung möglich
Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeprodukten wie der privaten Rentenversicherung oder der Riester-Rente erlaubt die Basisrente keine einmalige Kapitalauszahlung. Stattdessen erfolgt die Auszahlung ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente.
2. Eingeschränkte Vererbbarkeit
Das angesparte Kapital bleibt bei der Basisrente nach dem Tod des Versicherten nicht automatisch erhalten. Nur wenn im Vertrag ein Hinterbliebenenschutz vorgesehen ist, erhalten Ehepartner oder Kinder eine Rente – allerdings nicht die volle Kapitalleistung.
3. Steuerpflichtige Rentenauszahlungen
Während die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, unterliegen die späteren Rentenzahlungen der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise an, sodass ab 2040 sämtliche Rentenzahlungen zu 100 % versteuert werden müssen. Besonders bei zusätzlichen Einkünften im Alter kann dies zu erheblichen Steuerbelastungen führen.
4. Keine direkten staatlichen Zulagen
Während die Riester-Rente staatliche Zulagen wie Kinder- oder Grundzulagen bietet, basiert die Förderung der Basisrente ausschließlich auf steuerlichen Vorteilen. Dadurch ist dieses Modell für Familien mit geringerem Einkommen weniger attraktiv.
5. Eingeschränkter Zugriff auf das Kapital
Während der gesamten Ansparphase besteht keine Möglichkeit, auf das angesparte Kapital zuzugreifen. Wer in eine finanzielle Notlage gerät oder kurzfristig liquide Mittel benötigt, kann nicht auf sein angespartes Vermögen zurückgreifen.
6. Hohe Kosten und Gebühren
Viele Versicherer erheben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite der Basisrente erheblich schmälern können. Es empfiehlt sich daher, vor Vertragsabschluss eine genaue Prüfung der anfallenden Kosten durchzuführen.
7. Eingeschränkte Beitragsflexibilität
Bei finanziellen Engpässen ist es oft schwierig, die Beiträge zu reduzieren oder auszusetzen. Zwar bieten einige Tarife die Möglichkeit von Beitragspausen, jedoch kann dies langfristige Nachteile für die spätere Rentenhöhe mit sich bringen.
8. Unsichere Rentenhöhe
Die tatsächliche Höhe der ausgezahlten Rente ist nicht garantiert, sondern hängt von der Anlagestrategie des jeweiligen Versicherers ab. Besonders fondsgebundene Basisrentenverträge unterliegen Wertschwankungen, die die spätere Rentenhöhe beeinflussen können.
Kann die Rürup-Rente gekündigt werden?
Viele Versicherungsnehmer möchten aufgrund der genannten Nachteile ihre Basisrente kündigen. Eine vollständige Vertragsauflösung ist jedoch nicht möglich. Weder ein Verkauf oder eine Beleihung der Verträge ist zulässig, noch können Versicherungsnehmer eine Einmalauszahlung verlangen. Wer seinen Vertrag „kündigt“, stellt ihn lediglich beitragsfrei, wodurch das eingezahlte Kapital weiterhin gebunden bleibt. Die Auszahlung erfolgt dann ausschließlich im Rentenalter in Form monatlicher Rentenzahlungen, die steuerpflichtig sind.
HanseMerkur – Widerruf oder Widerspruch bei Basisrente?
Viele Basisrentenverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ ermöglichen. Abhängig vom Versicherungsanbieter und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses existieren verschiedene juristische Besonderheiten. Rechtsanwalt Dimitrov bietet hierzu eine kostenlose Erstberatung an. In zahlreichen Fällen bestehen erfolgversprechende Vorgehensmöglichkeiten, bei denen Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer übernommen werden können.
Rückforderung von Abschlusskosten und Rückkaufswert
Durch einen erfolgreichen Widerruf kann der Rürup-Vertrag aufgelöst werden. Dies ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, nicht nur den Rückkaufswert samt Überschussanteilen zurückzuerhalten, sondern auch erhebliche Abschluss- und Vertriebskosten erstattet zu bekommen.
Betroffene Versicherer und Verträge
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften aufgetreten, insbesondere bei Verträgen, die zwischen 2008 und 2010 abgeschlossen wurden. Aber auch in früheren und späteren Jahren weisen viele Policen fehlerhafte Belehrungen auf.
Selbst nach der Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten einige Versicherer weiterhin an bereits als fehlerhaft beurteilten Belehrungen fest. Auch bei Basisrentenverträgen aus den Jahren 2005 bis 2007 gibt es zahlreiche problematische Widerrufsbelehrungen.
Empfehlung: Vertragsprüfung durch einen Experten
Es kann sich lohnen, den eigenen Vertrag durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können Versicherungsnehmern die Möglichkeit bieten, aus einem ungünstigen Basisrentenvertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Das Policenmodell und das Antragsmodell in der Basisrente
- Policenmodell: Hier werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erst nach Vertragsabschluss mit der Versicherungspolice übermittelt. Falls der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, tritt der Vertrag automatisch in Kraft.
- Antragsmodell: Bei dieser Variante erhält der Kunde bereits mit den Antragsunterlagen alle relevanten Informationen. Er kann sich daher vor Vertragsabschluss umfassend informieren und gegebenenfalls von einer Antragstellung absehen.
In der Praxis beantragt der Versicherungsnehmer den Vertragsabschluss, woraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und die Police ausstellt.
Fazit:
Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile, ist aber aufgrund ihrer starren Vertragsbedingungen und wirtschaftlichen Unsicherheiten nicht für jeden geeignet. Wer aus einem bestehenden Vertrag aussteigen möchte, sollte eine Prüfung durch einen Experten in Betracht ziehen, um mögliche Alternativen oder einen Widerruf zu prüfen.