Proxalto Basisrente– Widerruf des Vertrges? Informationen von Anwälten

Proxalto Rürup-Rente / Basisrente – Ausstieg aus dem Vertrag? ?

Die Proxalto Lebensversicherung ist eine deutsche Versicherungsgesellschaft  mit Sitz in München. Das Unternehmen befindet sich im Run-Off ( damit ist das Einstellen des Neugeschäfts und das kostengünstige Fortführen von Altverträgen gemeint ) und gehört seit 2019 unter  zum Abwicklungsspezialisten Viridium. Einerseits ist es gut, dass eine geordnete Fortführung / Abwicklung stattfindet, andererseits könnte man das auch so interpretieren, dass die Gesellschaft nicht unbedingt rosige Zukunftsaussichten haben dürfte.

Geschichte von Proxalto

Die Proxalto Lebensversicherung geht auf das in der Vergangenheit unter der Marke „Generali“  vertriebene Lebensversicherungsgeschäft der Generali Deutschland zurück. Dazu gehörte auch das ursprünglich  betriebene Lebensversicherungsgeschäft der Volksfürsorge. Die Volksfürsorge wiederum ist im Jahre 1988 von der AachenMünchener übernommen und im Jahre 2008 ist es zur Verschmelzung mit der damaligen Generali Lebensversicherung gekommen.

Basiswissen zur Basisrente

Im Jahre 2005 wurde die Basisrente eingeführt.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Rechtsanwalt Dimitrov steht für ein kostenfreies Erstgespräch zum Thema Basisrente zur Verfügung.

Proxalto Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Basisrente

Die Basisrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Gutverdiener attraktiv erscheint. Sie bietet steuerliche Vorteile während der Einzahlungsphase, hat aber auch einige entscheidende Nachteile, die bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden sollten. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Schwachstellen der Basisrente.

1. Keine Kapitalauszahlung möglich

Einer der größten Nachteile der Basisrente ist, dass das angesparte Kapital nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden kann. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche Rente – ein Nachteil für alle, die im Alter flexibel über ihr Erspartes verfügen möchten.

2. Keine Vererbung des angesparten Kapitals

Bei herkömmlichen Rentenversicherungen kann das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen weitergegeben werden. Bei der Basisrente ist dies jedoch nicht automatisch möglich. Nur wenn ein Hinterbliebenenschutz im Vertrag vorgesehen ist, erhalten Ehepartner oder Kinder eine Rente – allerdings nicht das vollständige Kapital.

3. Steuerpflichtige Rentenzahlungen im Alter

Während die Einzahlungen in die Basisrente steuerlich gefördert werden, sind die späteren Rentenzahlungen zu versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt stetig an, sodass ab 2040 alle Auszahlungen zu 100 % versteuert werden müssen. Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Rente durch Steuern verloren gehen kann.

4. Keine staatlichen Zulagen

Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Basisrente keine direkten staatlichen Zulagen wie die Kinderzulage oder die Grundzulage. Die Förderung erfolgt ausschließlich über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, was sie für Menschen mit geringerem Einkommen weniger attraktiv macht.

5. Keine vorzeitige Kapitalverfügbarkeit

Ein großer Nachteil der Basisrente ist, dass das angesparte Kapital während der gesamten Laufzeit nicht verfügbar ist. Wer unerwartet Geld benötigt – etwa bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit – kann nicht auf sein Erspartes zugreifen. Diese mangelnde Flexibilität macht die Basisrente für viele unattraktiv.

6. Hohe Kosten und Gebühren

Viele Versicherer verlangen hohe Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten, die die Rendite der Basisrente erheblich schmälern können. Besonders bei fondsgebundenen Basisrenten fallen häufig zusätzliche Gebühren an.

7. Eingeschränkte Beitragsflexibilität

Wer finanzielle Engpässe hat und seine Beiträge senken oder aussetzen möchte, stößt bei vielen Basisrenten-Verträgen auf Schwierigkeiten. Zwar bieten einige Tarife begrenzte Möglichkeiten zur Anpassung, doch meist geht dies mit Nachteilen bei der späteren Rentenhöhe einher.

8. Unsichere Rentenhöhe

Die Höhe der späteren Rente hängt stark von der gewählten Anlagestrategie ab. Während klassische Tarife mit garantierten Renten arbeiten, sind fondsgebundene Basisrenten Marktschwankungen ausgesetzt. Das bedeutet, dass die spätere Rentenhöhe nicht garantiert ist.

Proxalto Rürup-Rente – wie kann man diese beenden?

Basisrenten haben grundsätzlich einige Nachteile. Auf der einen Seite kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und außerdem sind sie nur eingeschränkt vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist auch nicht möglich. Wenn der Kunde „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern lediglich beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend zu versteuern sind .

Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente

Viele Rürup-Rente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In zahlreichen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensmöglichkeiten , und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
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Proxalto Rürup-Rente – Rückkaufswert und Abschlusskosten rückerstattet?

Durch den Widerruf kann die Basisrente aufgelöst werden, sodass der Kunde nicht lediglich den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.

Rürup-Rente – welche Verträge sind betroffen?

Der Widerruf betrifft die meisten Versicherer insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherungen fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. In diesem Zeitraum wurden die Verträge entweder nach dem sog. Policenmodell oder nach dem Antragsmodell abgeschlossen.
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Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Versicherungskunden die Möglichkeit eröffnen, aus einem unwirtschaftlichen Basisrenten Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.

Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?
Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.

Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.

In der Praxis stellt der potentielle Basisrenten Kunde den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, so dass daraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und eine Police erstellt.