Heidelberger Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente– Kündigung oder Widerruf? Informationen von Anwälten

Heidelberger Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente – Kündigung oder Widerruf des Vertrages ?

Im Jahre 2005 wurde die Basisrente eingeführt. Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, stellt eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge dar. Sie tritt damit neben die versicherungsrechtlichen Vorsorgemöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, der „klassischen“ privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Bei vielen Rürup Verträgen kann man zielführende Vorgehensmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Rürup-Rente zur Verfügung.

Heidelberger Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Basisrente

Die Basisrente (Rürup-Rente) hat einige wesentliche Nachteile, die bei der Entscheidung für diese Altersvorsorgeform beachtet werden sollten:

1. Keine Kapitalauszahlung

  • Das angesparte Kapital kann nicht auf einmal ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente.

2. Eingeschränkte Vererbung

  • Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, verfällt das angesparte Kapital.
  • Eine Hinterbliebenenrente ist nur mit Zusatzvereinbarungen möglich, was die eigene Rente reduziert.

3. Steuerpflichtige Rentenzahlungen

  • Während der Ansparphase gibt es Steuervergünstigungen, doch die Rentenzahlungen sind im Alter voll steuerpflichtig.
  • Ab 2040 müssen Renten aus der Basisrente zu 100 % versteuert werden.

4. Kein Zugriff auf das Kapital

  • Das eingezahlte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gebunden.
  • Kein vorzeitiger Zugriff möglich, selbst bei Arbeitslosigkeit oder finanziellen Notlagen.

5. Keine staatlichen Zulagen

  • Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Kinderzulagen oder Grundzulagen.
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

6. Hohe Kosten und Gebühren

  • Hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten können die Rendite deutlich reduzieren.
  • Besonders fondsgebundene Tarife können zusätzliche Gebühren verursachen.

7. Eingeschränkte Flexibilität

  • Verträge sind oft starr, Beitragspausen oder -anpassungen sind begrenzt.
  • Ein Wechsel des Anbieters oder eine Kündigung ist nicht möglich.

8. Unsichere Rentenhöhe

  • Die Rentenzahlung hängt von der Anlagestrategie und den Zinsen ab.
  • Inflation und fehlende Rentenerhöhungen können die Kaufkraft der Rente schmälern.

Heidelberger Lebensversicherung Basisrente – beenden ?

Rürup-Verträge haben grundsätzlich diverse Nachteile. Auf der einen Seite kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und außerdem sind sie nur zum Teil vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich. Wenn der Versicherungsnehmer „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern eigentlich nur beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend versteuert werden .
Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente
Viele Rürup-Rente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In vielen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensweisen, und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
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Heidelberger Lebensversicherung Basisrente – Rückkaufswert und Abschlusskosten rückerstattet ?

Durch den Widerruf kann der Vertrag aufgelöst werden, sodass der Versicherungsnehmer nicht nur den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.

Basisrente – viele Versicherer betroffen
Der Widerruf betrifft die meisten Gesellschaften insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherungen fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es recht viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
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Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Versicherungskunden die Möglichkeit eröffnen, aus einem unvorteilhaften Rürup-Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.

Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?
Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.

Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.

In der Praxis stellt der potentielle Basisrenten Kunde den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, so dass daraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und eine Police erstellt.