HDI Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente – Widerruf oder Widerspruch ?
Die HDI Lebensversicherung AG mit Sitz in Köln verkauft unterschiedliche Lebensversicherungen, auch Basisrente Produkte.
Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohen Steuersätzen, die keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder die ihre Vorsorge zusätzlich ergänzen möchten. Eine der renommierten Anbieter solcher Basisrentenlösungen ist die HDI Versicherung. Doch was macht die Basisrente bei HDI so besonders, und welche Vorteile bietet sie?
Die Grundlagen der Basisrente
Die Basisrente unterscheidet sich von anderen Vorsorgeprodukten durch ihre steuerlichen Vorteile. Beiträge können bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2025 liegt dieser Höchstbetrag bei 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für Ehepaare. Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge steigt kontinuierlich und erreicht im Jahr 2025 100 Prozent. Damit bietet die Basisrente eine erhebliche Entlastung während der Ansparphase.
Im Rentenalter werden die Auszahlungen jedoch als Einkommen versteuert. Dies ist für viele Rentner von Vorteil, da ihr Steuersatz in der Regel niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit. Die Basisrente bietet zudem einen lebenslangen Rentenanspruch und ist somit eine solide Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder anderen privaten Vorsorgemöglichkeiten.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Dies betrifft sowohl HDI Kunden als auch Kunden anderer Versicherungen. Es ist also nicht so, dass lediglich manche Versicherungen wirtschaftlich unvorteilhaft sind. Vielmehr besteht das allgemeine Problem, dass die Basisrente Rahmenbedingungen an sich einfach unflexibel sind und auch der Vertragswert zu wünschen übrig lässt. In vielen Basisrente Verträgen kann man zielführende Vorgehensmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für ein kostenfreies Erstgespräch zum Thema Rürup-Rente zur Verfügung.
HDI Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Basisrente
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) bietet zwar steuerliche Vorteile und dient der privaten Altersvorsorge, bringt jedoch auch einige Nachteile mit sich. Hier sind die wichtigsten:
1. Keine Flexibilität bei der Auszahlung
- Die Basisrente wird nur als monatliche Rente ausgezahlt, nicht als Einmalbetrag. Kapitalauszahlungen sind nicht möglich.
- Eine Vererbung oder Übertragung des angesparten Kapitals ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. durch einen Hinterbliebenenschutz).
2. Eingeschränkte Verfügbarkeit
- Das angesparte Kapital ist während der Ansparphase nicht verfügbar. Es gibt keine Möglichkeit, in finanziellen Notlagen auf das Guthaben zuzugreifen.
3. Steuerpflicht in der Auszahlungsphase
- Die Rentenzahlungen aus der Basisrente sind voll steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr, sodass für spätere Rentenjahrgänge bis 2040 eine volle Besteuerung gilt.
4. Keine staatlichen Zulagen
- Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine direkten staatlichen Zulagen wie Kinder- oder Grundzulagen.
5. Hohe Gebühren bei manchen Anbietern
- Einige Basisrentenverträge sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden, was die Rendite erheblich mindern kann.
6. Gebundene Beiträge
- Die eingezahlten Beiträge sind zweckgebunden für die Altersvorsorge und nicht frei verwendbar, selbst wenn sich persönliche Umstände ändern.
7. Eingeschränkte Flexibilität bei der Beitragszahlung
- Manche Verträge lassen es nicht zu, die Beitragszahlungen flexibel zu pausieren oder anzupassen.
8. Abhängigkeit von der Anbieterperformance
- Die Rendite der Basisrente hängt stark von der Anlagestrategie und der Performance des Anbieters ab. Schlechte Kapitalanlagen können zu niedrigen Renten führen.
HDI Lebensversicherung Basisrente – kündigen oder widerrufen?
Basisrenten haben an sich verschiedene Nachteile. Zum einen kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und zudem sind sie nur eingeschränkt vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist auch nicht möglich. Wenn der Versicherungsnehmer „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern lediglich beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend zu versteuern sind.
Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente
Viele Basisrente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. In vielen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensweisen, und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
Ob für eine Lebens- oder Rentenversicherung ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
-ab dem 01.01.1991 bestand Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG
-ab dem 29.07.1994 bestand ein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG oder Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG
-ab dem 01.01.2008 bestand ein Widerrufsrecht nach § 8 VVG
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HDI Lebensversicherung Basisrente – Rückkaufswert und Abschlusskosten zurück?
Durch den Widerruf kann die Basisrente aufgelöst werden, sodass der Versicherungsnehmer nicht lediglich den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.
Basisrente – welche Versicherungen sind betroffen?
Der Widerruf betrifft nahezu alle Versicherer insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherer fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es recht viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
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Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, aus einem unvorteilhaften Rürup-Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?
Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.
Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.
In der Praxis stellt der potentielle Basisrenten Kunde den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, so dass daraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und eine Police erstellt.