ERGO Rürup-Rente / Basisrente – Beendigung des Vertrages ?
Im Jahre 2005 wurde die Basisrente eingeführt und oft aufgrund Steuervorteile gewählt. Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Kündigung/Widerruf einer Rürup-Rente zur Verfügung.
ERGO Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Basisrente
Die Rürup-Rente bringt verschiedene Nachteile mit sich, die vor einer Entscheidung sorgfältig abgewogen werden sollten. Im Folgenden sind die wesentlichen Aspekte sowie deren Hintergründe näher erläutert:
- Keine Kapitalauszahlung möglich
Grund: Die Rürup-Rente ist als lebenslange Altersvorsorge ausgelegt und nicht für andere Zwecke gedacht.
Nachteil: Das angesparte Kapital kann nicht in einer Einmalzahlung entnommen werden, sondern wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. - Begrenzte Vererbungsmöglichkeiten
Grund: Die Rürup-Rente dient ausschließlich der Absicherung des Versicherten im Alter.
Nachteil: Ohne eine zuvor vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung verfällt das Kapital im Todesfall. Eine Absicherung für Hinterbliebene ist lediglich über Zusatzoptionen möglich, die jedoch die eigene Rentenhöhe reduzieren. - Besteuerung der Rentenzahlungen
Grund: Die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase werden durch eine spätere Besteuerung der Rentenauszahlungen ausgeglichen.
Nachteil: Rentenzahlungen unterliegen der vollen Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich, sodass ab dem Jahr 2040 Rentner ihre Bezüge zu 100 % versteuern müssen. - Kein früher Zugriff auf das Kapital
Grund: Das angesparte Vermögen ist strikt an die Rentenphase gebunden.
Nachteil: Selbst in finanziellen Notlagen, etwa bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, besteht keine Möglichkeit, das Kapital vorzeitig abzurufen. - Keine staatlichen Zulagen
Grund: Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich durch steuerliche Vorteile.
Nachteil: Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es weder Grundzulagen noch Kinderzulagen, was sie für Familien mit geringerem Einkommen weniger attraktiv macht. - Hohe Gebühren und Kosten
Grund: Viele Versicherungsanbieter verlangen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.
Nachteil: Diese Gebühren können die Rendite erheblich schmälern. Besonders fondsgebundene Rürup-Renten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, die sich langfristig negativ auf die Rentenhöhe auswirken können. - Eingeschränkte Beitragsflexibilität
Grund: Viele Verträge lassen nur geringe Anpassungen oder Änderungen zu.
Nachteil: Beitragspausen oder -änderungen sind oft nur begrenzt möglich, was problematisch sein kann, wenn sich die finanzielle Situation des Versicherten verändert. - Keine garantierte Rentenhöhe
Grund: Die Höhe der späteren Rente hängt von der gewählten Anlagestrategie ab.
Nachteil: Besonders bei fondsgebundenen Tarifen sind die Auszahlungen von Marktentwicklungen abhängig, sodass keine feste Rentenhöhe garantiert werden kann. Zudem fehlt häufig eine automatische Rentenerhöhung, was dazu führt, dass die Inflation die Kaufkraft im Alter verringert.
Kündigung der Basisrente
Die Basisrente weist einige Einschränkungen auf. Ein Verkauf oder eine Beleihung des Vertrags ist nicht möglich, und auch die Vererbung ist nur unter bestimmten Bedingungen realisierbar. Zudem kann das Kapital nicht in einer Einmalzahlung ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist nicht vorgesehen – stattdessen wird der Vertrag bei einer „Kündigung“ lediglich beitragsfrei gestellt. Das bereits eingezahlte Kapital bleibt gesperrt und wird erst im Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt, die vollständig steuerpflichtig ist.
Widerruf oder Widerspruch bei einer Basisrente
Viele Verträge der Rürup-Rente enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die einen sogenannten „ewigen Widerruf“ oder Widerspruch ermöglichen. Rechtsanwalt Dimitrov bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstberatung an. In zahlreichen Fällen gibt es vielversprechende Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung, wobei die anfallenden Anwaltskosten häufig von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden können.
Rückkaufswert und Erstattung von Abschlusskosten
Ein erfolgreicher Widerruf kann zur vollständigen Rückabwicklung des Basisrentenvertrags führen. In diesem Fall erhält der Kunde nicht nur den Rückkaufswert samt möglicher Überschussanteile, sondern auch eine Erstattung der oftmals erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten.