Prismalife Basisrente – Informationen vom Anwalt

Prismalife Basisrente / Rürup-Rente – Ausstieg aus dem Vertrag möglich?

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wurde im Jahr 2005 eingeführt und stellt eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge dar. Benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, ergänzt sie bestehende Vorsorgemodelle wie die betriebliche Altersversorgung, die klassische private Rentenversicherung und die Riester-Rente.

Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass die Basisrente aufgrund ihrer starren Rahmenbedingungen oft nicht den Erwartungen vieler Versicherungsnehmer entspricht. Daher suchen zahlreiche Kunden – sowohl der Debeka als auch anderer Anbieter – nach Wegen, aus ihrem Vertrag auszusteigen. Das Problem liegt weniger bei einzelnen Versicherungen, sondern vielmehr an der grundsätzlichen Unflexibilität der Basisrente selbst. Zudem entspricht der Vertragswert häufig nicht den Erwartungen der Versicherten. Dennoch bestehen in vielen Fällen erfolgversprechende Lösungsansätze. Rechtsanwalt Dimitrov bietet dazu eine kostenlose Erstberatung an.

Kann man die Basisrente / Rürup-Rente kündigen?

Die Rürup-Rente bringt einige wesentliche Nachteile mit sich. So können Verträge weder verkauft noch beliehen werden und sind nur eingeschränkt vererbbar. Zudem ist eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen, und eine vorzeitige Kündigung ist vertraglich nicht vorgesehen. Eine „Kündigung“ führt lediglich zur Beitragsfreistellung des Vertrags, wobei die bereits eingezahlten Beiträge gebunden bleiben. Die Auszahlung erfolgt erst im Rentenalter in Form monatlicher Rentenzahlungen, die der Einkommenssteuer unterliegen.

Widerruf oder Widerspruch bei einer Basisrente

Ein bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.01.2024 stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern. Es wurde entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin der Generali Lebensversicherung ihren 2008 abgeschlossenen Basisrentenvertrag erfolgreich widerrufen konnte, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Der Widerruf war somit nicht verfristet.

Viele Basisrentenverträge enthalten ähnliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen, die zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ führen können. Dies eröffnet betroffenen Versicherungsnehmern die Möglichkeit, aus ihren Verträgen auszusteigen. Rechtsanwalt Dimitrov bietet eine kostenlose Erstberatung zu diesem Thema an und unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen. In zahlreichen Fällen ist der Widerruf erfolgversprechend, und die entstehenden Anwaltskosten können durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer übernommen werden.

Rückerstattung nach wirksamem Widerruf – Rückkaufswert und Kosten erstattet

Ein erfolgreicher Widerruf ermöglicht die vollständige Auflösung des Vertrags. Dadurch erhält der Versicherungsnehmer nicht nur den Rückkaufswert inklusive Überschussanteilen zurück, sondern auch die oftmals hohen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet. Somit wird der Zugang zu den angesparten Beträgen eines ansonsten nicht kündbaren Rürup-Rentenvertrags ermöglicht. Allerdings darf der Widerruf nicht durch andere rechtliche Einwände, wie beispielsweise Verwirkung, unwirksam werden.

Da Basisrentenverträge nicht gekündigt werden können und eine Auszahlung des Rückkaufswerts vertraglich ausgeschlossen ist, bleibt Versicherten lediglich die Wahl zwischen einer Beitragsfreistellung oder einer fortgesetzten Beitragszahlung. Selbst zum Rentenbeginn ist nur eine monatliche Rentenzahlung möglich – eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Einziger Weg zur Rückerstattung der eingezahlten Beträge bleibt der Widerruf.

Ausstieg aus der Rürup-Rente durch Widerruf

Ein Widerruf oder Widerspruch stellt oft die einzige realistische Möglichkeit dar, sich aus einem Basisrentenvertrag zu lösen.

Viele Versicherer betroffen

Die Problematik fehlerhafter Widerrufsbelehrungen betrifft nicht nur die Prismalife Lebensversicherung, sondern nahezu alle Versicherer. Besonders Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010 sind betroffen, darunter auch solche der Allianz Lebensversicherung. Doch selbst vor und nach diesem Zeitraum sind in vielen Basisrentenverträgen fehlerhafte Belehrungen nachweisbar.

Obwohl seit 2010 ein gesetzlich vorgeschriebenes Muster-Widerrufsformular existiert, hielten einige Versicherer an Belehrungen fest, die bereits höchstrichterlich als fehlerhaft eingestuft wurden. Auch bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2007 lassen sich häufig Unregelmäßigkeiten feststellen.

Die Nachteile einer Prismalife Basisrente: Was Sie vor dem Abschluss wissen sollten

Die Prismalife Basisrente wird oft als steuerlich geförderte Altersvorsorge beworben. Doch trotz vermeintlicher Vorteile gibt es auch einige Nachteile, die potenzielle Versicherungsnehmer beachten sollten. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Kritikpunkte und zeigen auf, warum sich eine sorgfältige Prüfung lohnt.


1. Hohe Kosten und Gebührenstruktur

Einer der größten Kritikpunkte an der Prismalife Basisrente sind die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Viele Kunden berichten, dass ein erheblicher Teil der eingezahlten Beiträge zunächst für Gebühren verwendet wird, bevor das Geld tatsächlich für die Altersvorsorge investiert wird.

Typische Kostenfallen:

  • Hohe Abschlussprovisionen: Ein großer Teil der ersten Einzahlungen fließt an den Vermittler.
  • Verwaltungsgebühren: Laufende Kosten für das Management der Police schmälern die Rendite.
  • Fondskosten: Falls das Kapital in Investmentfonds angelegt wird, kommen oft weitere Gebühren hinzu.

Die hohen Kosten können dazu führen, dass sich die Rentenversicherung erst nach vielen Jahren wirklich lohnt – falls überhaupt.


2. Eingeschränkte Flexibilität

Ein großer Nachteil der Prismalife Basisrente ist die mangelnde Flexibilität. Viele Versicherte unterschätzen die langfristige Bindung und die eingeschränkten Möglichkeiten, auf ihr Kapital zuzugreifen.

  • Kein Kapitalzugriff: Die eingezahlten Beiträge können nicht vor Renteneintritt ausgezahlt werden – auch nicht in finanziellen Notlagen.
  • Lebenslange Rentenzahlung: Eine einmalige Auszahlung ist ausgeschlossen, was für einige Versicherte nachteilig sein kann.
  • Kaum Anpassungsmöglichkeiten: Änderungen an der Police sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Besonders für Selbstständige und Freiberufler kann diese starre Struktur problematisch sein, da sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Möglichkeit haben, auf ihre Altersvorsorge zuzugreifen.


3. Steuerliche Fallstricke

Die Prismalife Basisrente wird häufig mit steuerlichen Vorteilen beworben. Doch diese Vorteile sind nicht immer so attraktiv, wie sie zunächst erscheinen.

  • Nachgelagerte Besteuerung: Während die Beiträge steuerlich absetzbar sind, muss die Rente im Alter voll versteuert werden – und zwar mit dem dann geltenden Steuersatz.
  • Hohe Steuerlast im Alter: Viele Rentner unterschätzen, dass ihre gesamte gesetzliche und private Rente versteuert wird.
  • Keine steuerfreie Auszahlung: Im Gegensatz zu anderen Vorsorgemodellen gibt es keine Möglichkeit, sich das Kapital steuerfrei auszahlen zu lassen.

Die vermeintlichen Steuervorteile können sich im Alter also schnell ins Gegenteil verkehren und zu einer finanziellen Belastung werden.


4. Risiko der schlechten Rendite

Die tatsächliche Rendite einer Prismalife Basisrente hängt stark von den gewählten Fonds und der Kostenstruktur ab. Viele Versicherungsnehmer stellen nach Jahren fest, dass die versprochenen Erträge nicht erreicht wurden.

  • Niedrige Verzinsung: Bei klassischen Rententarifen ist die Verzinsung oft kaum höher als die Inflation.
  • Hohe Fondsgebühren: Bei fondsgebundenen Policen schmälern Gebühren die Rendite.
  • Unsichere Prognosen: Die Berechnungen der Rente basieren oft auf optimistischen Annahmen, die nicht garantiert sind.

Wer eine solide Altersvorsorge aufbauen möchte, sollte daher genau prüfen, ob eine private Rentenversicherung die beste Wahl ist oder ob alternative Anlageformen sinnvoller sind.


5. Probleme bei der Auszahlung

Ein weiterer Nachteil ist die Art der Auszahlung. Da die Basisrente nur als lebenslange Rente ausgezahlt wird, gibt es keine Möglichkeit, das Kapital auf einen Schlag zu erhalten.

  • Erbe ausgeschlossen: Nach dem Tod des Versicherungsnehmers verfällt das Restguthaben – Angehörige profitieren nicht davon.
  • Feste Rentenzahlung: Es gibt keine Möglichkeit, größere Summen flexibel zu entnehmen.
  • Inflationsrisiko: Die Rentenzahlung kann im Laufe der Zeit an Wert verlieren, wenn sie nicht ausreichend an die Inflation angepasst wird.