Debeka Basisrente / Rürup Rente – Ausstieg aus dem Vertrag?
Im Jahre 2005 wurde die Rürup-Rente / Basisrente eingeführt. Die Basisrente, auch Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup genannt, stellt eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Sie tritt damit neben die versicherungsrechtlichen Vorsorgemöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, der „klassischen“ privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Dies betrifft sowohl Debeka Kunden als auch Kunden anderer Versicherungen. Es ist also nicht so, dass lediglich manche Versicherungen wirtschaftlich unvorteilhaft sind. Vielmehr ist das Problem, dass die Basisrente Rahmenbedingungen an sich einfach unflexibel sind und auch der Vertragswert zu wünschen übrig lässt. In vielen Basisrente Verträgen kann man zielführende Vorgehensmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für ein kostenfreies Erstgespräch zum Thema Basisrente zur Verfügung.
Basisrente / Rürup-Rente kündigen?
Rürup-Verträge haben grundsätzlich diverse Nachteile. Einerseits kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und außerdem sind sie nur eingeschränkt vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist auch nicht möglich. Wenn der Kunde „gekündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern eigentlich nur beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend versteuert werden.
Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente
Ein äußerst wichtiges Urteil des BGH vom 24.01.2024 gab einer Versicherungsnehmerin recht, da eine Widerrufsbelehrung der Generali Lebensversicherung fehlerhaft gewesen ist. Der durch die Versicherungsnehmerin (VN) erklärte Widerruf ihrer im Jahr 2008 geschlossenen Basisrentenversicherung war nicht verfristet, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.01.2024 ausführte. Auch viele Basisrente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In vielen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensweisen, und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
Debeka Basisrente nach wirksamem Widerruf – Rückkaufswert und Abschlusskosten erstattet
Durch den Widerruf kann der Vertrag aufgelöst werden, sodass die Versicherungsnehmerin nicht nur den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden. So erhält sie Zugang zum Vertragsguthaben des ansonsten nicht kündbaren Rürup-Rentenvertrags. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Widerruf nicht aus anderen Gründen, wie z. B. durch den Einwand der Verwirkung, unwirksam ist. Das Oberlandesgericht wird diesen Aspekt im vorliegenden Fall ergänzend prüfen.
Basisrentenvertrag (Rürup-Rente) aus dem Jahr 2008
Die Versicherungsnehmerin schloss im Jahr 2008 einen Basisrentenversicherungsvertrag bei der Debeka Lebensversicherung mit monatlicher Beitragszahlung ab. Im Verlauf der Vertragslaufzeit nahm sie eine erhebliche Zuzahlung vor, stimmte einer Änderung der Versicherungsbedingungen zu und beantragte später, die Beiträge auf den monatlichen Mindestbeitrag zu reduzieren.
Basisrentenversicherungen (Rürup-Renten) unterscheiden sich von herkömmlichen Lebens- oder Rentenversicherungen, da sie nicht gekündigt werden können. Eine Auszahlung des Rückkaufswerts ist gemäß den Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Der Vertrag kann lediglich beitragsfrei gestellt oder weiterhin beitragspflichtig geführt werden. Selbst zum Rentenbeginn besteht lediglich die Möglichkeit, eine monatliche Rente zu beziehen; eine Kapitalabfindung ist ausgeschlossen.
Die Rückerstattung der eingezahlten Beiträge in Form des Vertragsguthabens ist somit nur durch einen Widerruf möglich.
Ausstieg aus der Rürup-Rente durch Widerruf
Der Widerruf bzw. der Widerspruch ist häufig die beste Möglichkeit aus einem Basisrentenvertrag auszusteigen.
Zahlreiche Versicherer betroffen
Der Widerruf betrifft nicht nur Verträge der Debeka Lebensversicherung, sondern nahezu alle Versicherer, insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010, wie beispielsweise die Allianz Lebensversicherung. Auch in den Jahren davor und danach verwendeten viele Versicherer fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, aus einem unvorteilhaften Vertrag auszusteigen und möglicherweise bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.