Continentale Rürup-Rente / Basisrente– Kündigung oder Widerruf? Informationen von Anwälten

Continentale Rürup-Rente / Basisrente – Ausstieg aus dem Vertrag?

Im Jahre 2005 wurde die Basisrente eingeführt und oft aufgrund der Steuervorteile bevorzugt. Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Dies betrifft sowohl Continentale Kunden als auch Kunden anderer Versicherungen. Bei vielen Basisrente Verträgen kann man  Ausstiegsmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Rürup-Rente zur Verfügung.

Continentale Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Basisrente

Die Rürup-Rente bringt einige Nachteile mit sich, die berücksichtigt werden sollten. Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte aufgeführt, einschließlich der jeweiligen Begründung:

  1. Keine Kapitalauszahlung möglich
    Grund: Die Rürup-Rente ist als lebenslange Altersvorsorge gedacht und nicht für andere Zwecke vorgesehen.
    Nachteil: Das angesparte Kapital kann nicht in einer Einmalzahlung ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als lebenslange monatliche Rente.
  2. Eingeschränkte Vererbbarkeit
    Grund: Die Rürup-Rente dient ausschließlich der Altersvorsorge des Versicherten.
    Nachteil: Ohne eine vorher vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung verfällt das Kapital im Todesfall. Eine solche Absicherung ist nur durch Zusatzoptionen möglich, die jedoch die eigene Rente verringern.
  3. Steuerpflichtige Rentenzahlungen
    Grund: Die während der Einzahlungsphase genutzten steuerlichen Vorteile werden später durch die Besteuerung der Rentenzahlungen ausgeglichen.
    Nachteil: Die Rentenzahlungen unterliegen der vollen Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich an, sodass ab dem Jahr 2040 Renten vollständig versteuert werden müssen.
  4. Kein vorzeitiger Kapitalzugriff
    Grund: Das angesparte Vermögen ist strikt an die Rentenphase gebunden.
    Nachteil: In finanziellen Notlagen, beispielsweise bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, besteht keine Möglichkeit, auf das Kapital vorzeitig zuzugreifen.
  5. Keine staatlichen Zulagen
    Grund: Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich über steuerliche Vorteile.
    Nachteil: Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es weder Grundzulagen noch Kinderzulagen, was sie für einkommensschwächere Familien weniger attraktiv macht.
  6. Hohe Kosten und Gebühren
    Grund: Versicherer erheben häufig hohe Verwaltungs- und Abschlussgebühren.
    Nachteil: Diese Kosten können die Rendite erheblich reduzieren. Besonders fondsgebundene Rürup-Renten verursachen oft zusätzliche Gebühren, die sich langfristig negativ auswirken können.
  7. Eingeschränkte Beitragsflexibilität
    Grund: Viele Verträge erlauben nur geringe Anpassungen oder keine Änderungen.
    Nachteil: Beitragspausen oder -anpassungen sind oft nur eingeschränkt möglich, was problematisch sein kann, wenn sich die finanzielle Situation verändert.
  8. Keine garantierte Rentenhöhe
    Grund: Die Rentenhöhe hängt von der jeweiligen Anlagestrategie ab.
    Nachteil: Besonders bei fondsgebundenen Tarifen sind die Rentenauszahlungen von Marktschwankungen abhängig, wodurch keine sichere Rentenhöhe garantiert werden kann. Zudem fehlt meist eine garantierte Rentenerhöhung, sodass die Inflation die Kaufkraft im Alter verringert.

Kündigung der Basisrente?

Die Basisrente ist mit einigen Einschränkungen verbunden. Ein Verkauf oder eine Beleihung des Vertrags ist nicht möglich, und auch die Vererbung ist nur unter bestimmten Bedingungen gegeben. Darüber hinaus kann kein Kapital ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen – eine sogenannte „Kündigung“ führt lediglich zur Beitragsfreistellung. Das eingezahlte Kapital bleibt somit gebunden und wird erst im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt, die steuerpflichtig sind.

Widerruf bzw. Widerspruch bei einer Basisrente

Viele Rürup-Rentenverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die einen sogenannten „ewigen Widerruf“ oder Widerspruch ermöglichen. Rechtsanwalt Dimitrov bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstberatung zur Beendigung von Basisrentenverträgen an. In zahlreichen Fällen bestehen vielversprechende Handlungsmöglichkeiten, wobei Anwaltskosten häufig durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer übernommen werden können.


Rückkaufswert und Erstattung von Abschlusskosten

Durch einen erfolgreichen Widerruf kann der Basisrentenvertrag rückabgewickelt werden. In diesem Fall erhält der Kunde nicht nur den Rückkaufswert samt möglicher Überschussanteile, sondern auch eine Erstattung der teilweise erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten.