In den letzten Jahren wollen zahlreiche Versicherungsnehmer aus ihren Basisrente / Rürup-Rentenverträgen aussteigen. Wer den Widerrufsjoker bei seiner Basisrente nutzt, kann das freigewordene Geld oft in eine bessere Altersvorsorge investieren. Clerical Medical hat Basisrente Verträge angeboten, die sich zum Teil nicht so gut entwickelt haben für die Kunden.
Versicherungsnehmer, die eine Basirente / Rüruprente von Clerical Medical haben, fragen sich oft, ob ein Ausstieg aus dem langjährigen Vertrag rechtlich möglich ist.
Allgemein gibt es in vielen Rürup Verträgen, insbesondere aus dem Zeitraum 2005-2010, die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen bzw. dem Vertrag zu widersprechen. Der Bundesgerichtshof hat in Fällen gegen die Versicherungen Allianz und Generali das Widerrufsrecht und die Rückabwicklung bejaht. Auch bei vielen anderen Versicherungsgesellschaften sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet worden, die zu einem sog. „ewigen Widerrufsrecht bzw. ewigen Widerspruchsrecht“ führen. Rechtsanwalt Dimitrov bietet ein kostenloses Erstgespräch bzgl. der Ausstiegsmöglichkeiten aus Basisrentenverträgen.
Basisrente / Rüruprente – Widerruf/Widerspruch?
Seit Jahren gibt es zahlreiche unzufriedene Kunden von Rürup bzw. Basisrente Verträgen, da das Produkt häufig nicht ihren Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. Ohne anwaltliche Hilfe kommen die enttäuschten Kunden aber erfahrungsgemäß nicht raus aus den Verträgen. Vorliegend erläutert Rechtsanwalt Dimitrov die wichtigsten Informationen bezüglich der im Raum stehenden Vorgehensmöglichkeiten (Widerruf, Kündigung, Widerspruch). Besonders Rürup Verträge aus dem Zeitraum 2008-2010 können sogar viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden, da sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Auch in den Zeiträumen 2005-2007 sowie nach 2010 abgeschlossene Verträge können unter Umständen noch widerrufen werden. Das müsste stets im Einzelfall geprüft werden.
Nachteile einer Rürup- oder Basisrente
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist im Jahre 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt worden. Ähnlich wie die Riester-Rente sowie die private Rentenversicherung, ist die Rürup Rente eine Art betriebliche Altersversorgung,
Woraus ergibt sich eigentlich die Unzufriedenheit der Rürup Rente Kunden? Häufig wird die fehlende Flexibilität bemängelt. Zum einen ist eine Kündigung des Basisrenten Vertrages in der Regel ausgeschlossen. Auch eine vorzeitige Auszahlung/Einmalauszahlung ist leider nicht möglich. Ein Verkauf des Rürup Vertrages ist auch nicht zulässig. Desweiteren ist kann der Vertrag auch nicht vererbt werden, es sei denn dies ist ausnahmsweise als Zusatzleistung vertraglich vereinbart worden. Die bei Vertragabschluss großzügig beworbenen steuerlichen Vorteile werden durch die spätere Besteuerung der Rentenzahlungen oftmals praktisch zunichte gemacht.
Ausstieg aus der Rürup Rente dank BGH Urteilen bzgl. Allianz und Generali Basisrente Verträgen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen für mehr Klarheit und eine Stärkung der Rechte der Basisrente Kunden gesorgt. Nach den Gerichtsentscheidungen sind Rürup-Rentenverträge sogar viele Jahre nach Abschluss immer noch widerrufbar, wenn die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft gewesen sind. Insbesondere Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010 sind betroffen. Teilweise sind auch Verträge widerrufbar, die nach 2010 abgeschlossen worden sind. Dies ist auch bei der Basisrente von Clerical Medica relevant
In dem Urteil mit dem Aktenzeichen IV ZR 40/22 hat der BGH zugunsten eines Allianz Kunden entschieden und seinen Widerruf für wirksam erklärt. In diesem Verfahren hatte der Allianz Kunde im Herbst 2009 einen Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen und im Jahr 2019 den Widerspruch erklärt. Damit war die Allianz nicht einverstanden. Der BGH hat bestätigt, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein wirksamer Widerruf viele Jahre nach Vertragsschluss noch erfolgen kann. Desweiteren hat der BGH klargestellt, dass eine Widerrufsbelehrung zum einen den Hinweis auf die Rückgewähr der empfangenen Leistungen und zum anderen auch den Hinweis auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen enthalten muss. Sind diese Hinweise nicht gegeben, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Die Rechtsfolge ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Zitat aus dem Urteil:
„… a) Zur ordnungsgemäßen Belehrung im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, gehört neben dem Hinweis auf die Rückgewähr empfangener Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen.
b) Im Rahmen der Rückabwicklung nach § 152 Abs. 2 i.V.m. § 169 VVG ist der Rückkaufswert nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu bestimmen.
BGH, Urteil vom 11. Oktober 2023 – IV ZR 40/22 – OLG Stuttgart LG Stuttgart …„
Auch in dem BGH Urteil vom 24.01.2024 – IV ZR 306/22 gegen die Generali Versicherung ging es um eine sog. Rürup Rente. Der Vertrag war im Jahr 2008 abgeschlossen und im Mai 2020 widerrufen worden.
Der BGH stellte fest, dass in der verwendeten Widerrufsbelehrung der Hinweis auf die Herausgabe gezogener Nutzungen gefehlt hat, sofern der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dieser Aspekt fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung. Somit ist die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden und selbst im Jahr 2020 hat ein wirksamer Widerruf erfolgen können. Zitat aus dem Urteil:
„…Die Widerrufsfrist begann gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG nicht zu laufen, weil die Beklagte die Klägerin nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hatte. …„
„… Schließlich hat der Senat auch entschieden, dass die fehlende Belehrung über den möglichen Nutzungsherausgabeanspruch nicht nur ein geringfügiger Belehrungsfehler ist, der einer Ausübung des Widerrufsrechts nach § 242 BGB entgegenstünde …“
Wie die beiden o.g. BGH-Urteile belegen, können Basisrente- bzw. Rürup-Verträge auch nach vielen Jahren widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist. Denn Sinn und Zweck der Widerrufsbelehrung ist, dass die Kunden klar, umfassend und unmissverständlich über ihre Rechte belehrt werden, damit sie eine informierte Entscheidung treffen können und ihre Rechte wahrnehmen können.
Rürup Rente / Basisrente – Folgen des Widerrufs / Widerspruchs
Was passiert, wenn der Rürup Vertrage erfolgreich widerrufen wird? Man wird rechtlich so gestellt, als wäre er von vornherein nie zustande gekommen. Es wird also der Zustand wiederhergestellt, der vor dem Vertragsschluss gegeben war. Wenn die Versicherungsnehmer noch keine Zahlungen erhalten haben, müssen sie auch nichts zurückzahlen.
Der Versicherungsgeber muss dagegen alle Beträge zurückzahlen, die ihm im Laufe der Vertragslaufzeit gezahlt worden sind. Das beinhaltet in erster Linie Ihre regelmäßigen Beitragszahlungen. Darunter fallen auch die Gebühren, die zum Abschluss und als regelmäßige Verwaltungskosten bezahlt worden sind. Außerdem müssen vom Versicherungsnehmer alle Gewinne erstattet werden, die mit eingezahlten Geld erwirtschaftet werden konnten.
Rürup Verträge zwischen 2005 und 2007
Rürup Verträge aus dem Zeitraum 2005 und 2007 sind entweder im Antragsmodell oder im Policenmodell abgeschlossen werden. Besonders die Verträge im Policenmodell sind häufig mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen versehen. Ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht korrekt über sein Recht zum Widerspruch/Rücktritt aufgeklärt worden, so besteht in vielen Fällen ein Widerrufsrecht, das auch Jahre später ausgeübt werden kann.
Verträge nach dem Antragsmodell– Hat der Versicherungsnehmer bereits bei Antragstellung alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bekommen, ist der Vertrag nach dem sogenannten Antragsmodell abgeschlossen worden. In diesen Fällen gibt es statt eines Widerspruchsrechts ein Rücktrittsrecht. In solchen Fällen kann ein sog. ewiges Rücktrittsrecht bestehen, wenn der Versicherer unzureichend belehrt hat. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Belehrung nicht drucktechnisch hervorgehoben war. Wegen dieses Formmangels beginnt die Rücktrittsfrist von 30 Tagen nicht zu laufen (BGH, 17.12.2014, Az. IV ZR 260/11, 25.01.2017, Az. IV ZR 173/15).
Basisrente bzw. Rürup Rente – Verträge im Zeitraum 2008 bis 2010
Im Jahr 2008 hat eine Gesetzesänderung stattgefunden, so dass danach nicht mehr nach der Art des Vertragsabschlusses unterschieden wurde. Seitdem ist ein gesetzliches 30-tägiges Widerrufsrecht vorgesehen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung, die unter anderem auch die Rechtsfolgen des Widerrufs beinhalten muss. Diese Rechtsfolgen eines Widerrufs wurden jedoch in den Jahren 2008 – 2010 vielfach von den Versicherern falsch bzw. unvollständig wieder gegeben. Die Widerrufsbelehrungen von fast allen Versicherungsgesellschaften sind in diesem Zeitraum fehlerhaft. Es geht sowohl um „normale“ Lebensversicherungen als auch um Rürup bzw. Basisrentenversicherungen. Betroffene Kunden haben hier in zahlreichen Fällen sehr gute Erfolgsaussichten.
§ 8 Abs. 5 VVG bestimmt u.a. folgendes:
„(5) 1Bei der Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluß des Vertrages vom Vertrag zurücktreten. 2 Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. 3 Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über sein Rücktrittsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. …“
Rürup Verträge ab 2010
Der Gesetzgeber hat zum 11.06.2010 eine Muster-Widerrufsbelehrung eingeführt, wodurch die Anzahl falscher Widerrufsbelehrungen reduziert werden konnte. Dennoch sind auch in diesem Zeitraum häufig falsche Widerrufsbelehrungen zu finden, insbesondere etwa Basisrentenverträge der Allianz sowie Canada Life. Auch bei anderen Versicherern gibt es falsche Widerrufsbelehrungen, die zu guten Erfolgsaussichten beim Widerruf führen.
Wie muss eine wirksame Widerspruchsbelehrung gestaltet sein?
Die Widerspruchsbelehrung muss deutlich gestaltet und drucktechnisch hervorgehoben sein. Sie sollte sich vom übrigen Text klar abheben, beispielsweise durch eine andere Schriftgröße, Fettdruck oder Umrahmung.
Formelle Anforderungen
Der Text der Belehrung muss in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein. Eine Platzierung am Ende des Versicherungsscheins ist zulässig, solange die Belehrung dort deutlich erkennbar ist. Die Schriftgröße darf nicht kleiner sein als die des Haupttextes.
Inhaltliche Vorgaben
Die Belehrung muss folgende Angaben enthalten:
- Die genaue Widerspruchsfrist von 30 Tagen
- Den Zeitpunkt des Fristbeginns
- Die Form des Widerspruchs (Textform ausreichend)
- Die Adresse, an die der Widerspruch zu richten ist
- Den Hinweis, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt