Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige finanzielle Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen und wird häufig im Rahmen von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen vereinbart.
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Auch Beschäftigte, die nicht direkt als Arbeitnehmer gelten, jedoch sozialversicherungspflichtig tätig sind, können eine Abfindung erhalten. Dies trifft beispielsweise oft auf Fremdgeschäftsführer einer GmbH zu. Abzugrenzen ist die Abfindung vom Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters gemäß § 89b Handelsgesetzbuch (HGB), der eine eigenständige finanzielle Regelung darstellt.
Haben Arbeitnehmer bei Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, auch nicht bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Häufig wird irrtümlich angenommen, dass Arbeitnehmer automatisch einen Abfindungsanspruch haben, wenn ihnen gekündigt wird – dies ist jedoch nicht korrekt. Ebenso ist die gegenteilige Annahme falsch, dass Arbeitgeber bei jeder Kündigung zwangsläufig eine Abfindung zahlen müssen.
Unter welchen Bedingungen besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen können. Solche Regelungen finden sich in:
- Sozialplänen,
- Tarifverträgen,
- Geschäftsführer-Verträgen,
- individuellen Arbeitsverträgen.
Zusätzlich kann eine Abfindung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, beispielsweise durch:
- einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung,
- einen Abwicklungsvertrag mit Abfindungsregelung.
Ein weiterer Sonderfall ist die Abfindung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Bietet der Arbeitgeber eine Abfindung im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung an und verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage, entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Abfindung.
Führt eine Kündigungsschutzklage zu einer Abfindung?
Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine Kündigung vorzugehen. Eine Kündigungsschutzklage hat jedoch nicht automatisch zur Folge, dass eine Abfindung gezahlt wird. Ziel einer solchen Klage ist die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, sodass das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.
In der Praxis sind Arbeitgeber jedoch oft bereit, eine Abfindung anzubieten, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Erfolgsaussichten der Klage hoch sind. Theoretisch kann ein Arbeitgeber auch durch ein Gerichtsurteil zur Zahlung einer Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG verpflichtet werden, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist – dies kommt jedoch selten vor.
Wann sind Abfindungsforderungen erfolgversprechend?
Die Höhe einer Abfindung hängt maßgeblich von der rechtlichen Bestandssicherheit des Arbeitsverhältnisses ab. Je sicherer der Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers ist, desto höher kann die Abfindung ausfallen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz als Betriebsratsmitglied wird betriebsbedingt gekündigt. Aufgrund hoher rechtlicher Hürden für eine solche Kündigung hat er sehr gute Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage. Eine hohe Abfindung (z.B. ein bis zwei Jahresgehälter) könnte hier wirtschaftlich sinnvoll sein, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Wie kann eine Anwaltskanzlei bei Abfindungen helfen?
Eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend beraten und unterstützen, insbesondere:
- bei der Bewertung der Kündigungsschutzsituation,
- bei der Verhandlung über eine angemessene Abfindung,
- bei der Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen,
- bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Abfindungsforderungen.
Ein erfahrener Anwalt hilft, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen, rechtliche Risiken zu minimieren und eine realistische Einschätzung über die Höhe einer möglichen Abfindung zu erhalten.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Häufig wird als Faustregel eine Abfindung in Höhe von einem halben bis einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Dies kann jedoch je nach Branche, Kündigungsgrund und Verhandlungssituation erheblich variieren.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Monatsgehalt von 3.000 EUR brutto könnte demnach eine Abfindung zwischen 15.000 EUR und 30.000 EUR erhalten.
Größere Unternehmen bieten oft höhere Abfindungen, während in bestimmten Branchen, wie dem Baugewerbe, Abfindungen von nur 25 % eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr üblich sind.
Sozialversicherungs- und Steuerpflicht einer Abfindung
Abfindungen gelten gemäß § 14 SGB IV nicht als Arbeitsentgelt, sondern als Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Daher sind keine Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig. In der Regel bleibt trotz einer Abfindungszahlung der volle Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und dabei die ordnungsgemäße Kündigungsfrist nicht einhält. In solchen Fällen kann die Agentur für Arbeit annehmen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses leichtfertig zugunsten der Abfindung erfolgt ist. Dies kann zu einer Sperrzeit führen, wodurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist ruht.
Erfolgt die Abfindungszahlung hingegen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und wird durch einen Vergleich mit dem Arbeitgeber erzielt, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel keine Sperre. Eine Anrechnung kann dennoch erfolgen, wobei Faktoren wie Alter und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden.
Hat eine Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?
Eine Abfindung führt in der Regel nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes. Allerdings können Sperrzeiten oder Ruhenszeiten eintreten, wenn:
- der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt,
- eine Verkürzung der Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Daher sollten Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags stets eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Fazit
Die Verhandlung über eine Abfindung erfordert strategisches Geschick und fundiertes arbeitsrechtliches Wissen. Eine professionelle anwaltliche Beratung kann dabei helfen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen – sei es durch Verhandlung oder gerichtliche Auseinandersetzung.
Für eine individuelle Einschätzung und kompetente Unterstützung stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!