Besteuerung der Abfindung bei einer Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses- Informationen vom Anwalt

Besteuerung der Abfindung bei Kündigung: Ein umfassender Leitfaden

Die Besteuerung von Abfindungen bei einer Kündigung oder sonstigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein zentrales Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser Leitfaden bietet einen tiefgehenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen, häufige steuerliche Fallen sowie bewährte Gestaltungsmodelle, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Rechtsanwalt Dimitrov und Rechtsanwältin Filippatos stehen für ein kostenloses Erstgespräch zu Fragen betreffend einer Abfindung zur Verfügung.


Was ist eine Abfindung und wie wird sie steuerlich behandelt?

Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen und eventuelle Nachteile kompensieren, die durch die Kündigung entstehen. Steuerlich gelten Abfindungen grundsätzlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und unterliegen somit der Einkommensteuer.

Allerdings bietet das Einkommensteuergesetz (EStG) eine Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung: die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG). Diese Regelung soll die Progressionswirkung der Einkommensteuer bei Einmalzahlungen mildern.


Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Die Anwendung der Fünftelregelung setzt voraus, dass:

  1. Es sich um eine einmalige Entschädigungszahlung handelt.
  2. Die Zahlung auf einer neuen Rechtsgrundlage basiert, etwa einem Sozialplan, einem Aufhebungsvertrag oder einem arbeitsgerichtlichen Vergleich.
  3. Die Zahlung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
  4. Eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften vorliegt, d. h., die Abfindung übersteigt die Einkünfte, die der Arbeitnehmer ohne Kündigung bis zum Jahresende erzielt hätte.

Beispiele für begünstigte Abfindungen:

  • Zahlungen zur Kompensation des Arbeitsplatzverlusts.
  • Einmalzahlungen, die im Rahmen eines Sozialplans vereinbart wurden.

Nicht begünstigt sind hingegen:

  • Urlaubsabgeltungen oder Weihnachtsgeld.
  • Schadensersatzleistungen, die z. B. für Rufschädigung gezahlt werden.

Die steuerliche Berechnung der Fünftelregelung

Bei Anwendung der Fünftelregelung wird die Steuerlast wie folgt berechnet:

  1. Die Abfindung wird gedanklich in fünf gleiche Teile geteilt.
  2. Auf ein Fünftel wird die Einkommensteuer ermittelt.
  3. Die Steuer auf das Fünftel wird mit fünf multipliziert und zur regulären Steuerlast hinzugerechnet.

Ohne die Fünftelregelung würde die Steuer auf die gesamte Abfindung deutlich höher ausfallen.


Gestaltungsmodelle zur Steueroptimierung

1. Mannheimer Modell
Dieses Modell sieht vor, die Abfindung in ein Wertguthaben einzuzahlen, das zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands verwendet wird. Die Vorteile:

  • Keine sofortige Besteuerung.
  • Vermeidung von Progressionsnachteilen.
  • Sozialversicherungspflichtige Auszahlung erst bei Renteneintritt.

2. „Fluchtklausel“
Die Auszahlung der Abfindung wird ins Folgejahr verschoben, in dem keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden. Voraussetzung ist, dass keine anderen Einkünfte die Steuerprogression beeinflussen.

3. Einzahlung in die Rürup-Rente
Ein Teil der Abfindung wird in eine Rürup-Rente eingezahlt, um die Steuerlast zu mindern. Seit 2023 sind 100 % der Einzahlungen steuerlich absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen im Zusammengang einer Rürup Rente zur Verfügung.

4. Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
Zur Vermeidung von Rentenminderungen können Arbeitnehmer ihre Abfindung nutzen, um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. 50 % dieser Einzahlungen bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG).


Häufige steuerliche Fallen und wie man sie vermeidet

  1. Ratenzahlungen
    • Wird die Abfindung in mehreren Raten gezahlt, entfällt häufig die Möglichkeit der Fünftelregelung.
  2. Kirchensteuer nicht berücksichtigt
    • Die Kirchensteuer kann die Steuerlast erheblich erhöhen. Eine rechtzeitige Planung vermeidet Überraschungen.
  3. Abfindung und Einkommen aus neuer Tätigkeit
    • Zusätzliche Einkünfte im selben Jahr können die Progression verschärfen und den Vorteil der Fünftelregelung reduzieren.

Zusammenballung von Einkünften

Die Voraussetzung der Zusammenballung wird oft falsch eingeschätzt. Entscheidend ist, dass die Abfindung höher ist als die entgangenen Einkünfte bis zum Jahresende. Einkünfte aus einem neuen Arbeitsverhältnis im selben Jahr können die Steuervergünstigung beeinträchtigen.


Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Zahlungen, die in ein Wertguthabenkonto eingezahlt werden, unterliegen später der Sozialversicherungspflicht.
  • Zahlungen zur Rentenversicherung können steuerfrei oder steuerbegünstigt sein.

Praktische Tipps zur Steuerplanung

  1. Zeitpunkt der Auszahlung festlegen
    • Die Abfindung sollte in einem Jahr ohne oder mit niedrigen zusätzlichen Einkünften ausgezahlt werden.
  2. Gestaltung durch Sozialpläne
    • Sozialpläne bieten rechtliche Sicherheit und steuerliche Vorteile.
  3. Zusätzliche Beratung in Anspruch nehmen
    • Steuerberater oder Fachanwälte für Steuerrecht können helfen, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Fazit

Die Besteuerung von Abfindungen ist komplex, bietet aber viele Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren. Eine frühzeitige Planung und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sind entscheidend, um die Vorteile der Fünftelregelung oder anderer Modelle optimal zu nutzen.

Möchten Sie Ihre Abfindung optimal gestalten? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Unser Team steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite!