BASF setzt Stellenabbau fort: Aufhebungsverträge prüfen lassen

Kosteneinsparungen und Personalabbau bei BASF

Der Chemiekonzern und Branchenriese BASF kündigt geplante Kosteneinsparungen an. Das Unternehmen beabsichtigt die jährlichen Kosten um 500 Millionen Euro senken. Die Hälfte der Einsparungen sollen laut Mitteilung des Unternehmens am Standort Ludwigshafen realisiert werden. Unter anderem schließt BASF zahlreiche Stellenstreichungen nicht aus.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag bei BASF

Höchstwahrscheinlich werden den betroffenen BASF-Mitarbeitern statt Kündigungen von BASF vorgefertigte Aufhebungsverträge vorgelegt. Aufgrund erheblicher Rechtsrisiken und -folgen beim Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages sind die angebotenen Konditionen und insbesondere die angebotene Abfindungshöhe dringend anwaltlich zu überprüfen.

Begleitende Aspekte aus arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht sind zwingend im Rahmen der Prüfung der Abfindungshöhe zu beachten, damit die betroffenen BASF-Mitarbeiter keine Nachteile beim voreiligen Abschluss eines Aufhebungsvertrages erleiden.

Richtig ist, dass in vielen Fällen eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer herausgehandelt werden und die Überbrückungszeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses risikofrei und finanziell günstig für den Arbeitnehmer gestaltet werden kann.

Daher ist zu empfehlen, die angebotenen Konditionen nicht voreilig zu akzeptierten, sondern den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung von einem spezialisierten Anwalt detailliert prüfen und neu gestalten zu lassen.

Abfindungshöhe nachverhandeln lassen

Sollten Sie ein Beendigungsangebot oder einen konkreten Aufhebungsvertrag der BASF erhalten haben, unterschreiben sie diesen nicht unüberlegt und ungeprüft.  Um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und die Überbrückungszeit danach aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht möglichst vorteilhaft zu gestalten und somit bessere Ergebnisse zu erreichen, sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Ein erfahrener Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird die angebotene Abfindungshöhe sorgfältig und vollumfassend nach Angemessenheit im Einzelfall prüfen. Somit erleiden Sie keine finanziellen Nachteile beim Abschluss eines vorgefertigten Aufhebungsvertrages.

Tipps für BASF-Mitarbeiter

Bekanntlich ist die Abfindungshöhe eine Verhandlungssache. Voraussetzung für die erfolgreiche Nachverhandlung der Entschädigungszahlung ist die vollumfassende rechtliche Betrachtung des unterbreiteten Aufhebungsangebotes. BASF-Mitarbeiter, die vom Stellenabbau betroffen sind, können sich an die Rechtsanwaltskanzlei Filippatos wenden. In einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung prüft Rechtsanwältin Neshe Filippatos für Sie die rechtlichen und finanziellen Konditionen des Aufhebungsangebotes.

Vergessen Sie nicht, dass die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Die Abfindungshöhe sollte zwingend aus der Perspektive der drohenden steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteile geprüft werden. Dies gilt insbesondere für langjährig beschäftigte BASF-Mitarbeiter, die im rentennahen Alter sind und diverse Regelungsmodelle von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Zwar ist Altersteilzeit eine attraktive Aussicht, die Rente früher anzutreten, man sollte jedoch die finanziellen Einbußen hinzunehmen. Steht hingegen ein Aufhebungsvertrag mit dem Angebot einer konkreten Abfindung im Raum, so muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Beendigungsmöglichkeit langfristig die günstigere Lösung darstellt.

Wichtig: Trotz steuerlicher Begünstigung, sog. Fünftelregelung, wird die Abfindung versteuert, d.h. eine hohe Abfindung zieht auch eine entsprechende n Besteuerung nach sich.

Weitere Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag?

Im Rahmen der Überprüfung der Abfindungshöhe sind sämtliche betroffene Faktoren wie Beschäftigungsdauer, vorzeitiger Ruhestand, Entlohnung bis zum Rentenantritt, Rentenabschläge, zu erwartende Erwerbsrente, Sperrzeiten und Ruhezeiten, Krankenversicherungspflicht sowie die konkrete Besteuerung im Blick zu behalten. Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie unsere Kanzlei an. In einer Ersteinschätzung wird die Rechtsanwältin Filippatos die oben genannten Punkte zum Thema Abfindung und Abfindungshöhe mit Ihnen besprechen.