Axa Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente – Ausstieg aus dem Vertrag? ?
Im Jahre 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt. Die Basisrente, auch Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup genannt, stellt eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Sie tritt damit neben die versicherungsrechtlichen Vorsorgemöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, der „klassischen“ privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Dies betrifft sowohl Axa Kunden als auch Kunden anderer Versicherungen. Es ist also nicht so, dass lediglich manche Versicherungen wirtschaftlich unvorteilhaft sind. Vielmehr ist das Problem, dass die Basisrente Rahmenbedingungen an sich einfach unflexibel sind und auch der Vertragswert zu wünschen übrig lässt. In vielen Basisrente Verträgen kann man zielführende Vorgehensmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Basisrente zur Verfügung.
Axa Lebensversicherung Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Rürup-Rente
Die Rürup-Rente gewährt kein Kapitalwahlrecht. Rentenzahlungen erfolgen frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bis 2012 frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres). Es sind ausschließlich Leibrenten möglich .
Ein weiterer Nachteil ist, dass Basisrenten nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden können. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen , möglich ist lediglich eine Beitragsfreistellung.
Bei unverheirateten Personen verfällt das gesamte Kapital im Todesfall. Es ist keine Vererbung vorgesehen.
Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Es kann, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung als Hinterbliebenen-Rente oder eine steuerlich nicht geförderte Beitragsrückgewähr geregelt werden.
Auch bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nur bei manchen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
Axa Lebensversicherung Basisrente – kündigen?
Rürup-Verträge haben grundsätzlich verschiedene Nachteile. Einerseits kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und zudem sind sie nur zum Teil vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist auch nicht möglich. Wenn der Versicherungsnehmer „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern eigentlich nur beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend versteuert werden .
Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente
Viele Rürup-Rente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für eine kostenlose Erstprüfung zur Verfügung. In vielen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensmöglichkeiten , und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
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Axa Lebensversicherung Basisrente – Rückkaufswert und Abschlusskosten zurück ?
Durch den Widerruf kann die Basisrente aufgelöst werden, sodass der Versicherungskunde nicht nur den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.
Basisrente – Verträge betroffen
Der Widerruf betrifft die meisten Versicherer insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherungen fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
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Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Versicherungskunden die Möglichkeit eröffnen, aus einem unvorteilhaften Rürup-Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?
Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.
Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.
In der Praxis stellt der potentielle Basisrenten Kunde den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, so dass daraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und eine Police erstellt.