Alte Leipziger Rürup-Rente / Basisrente – Ausstieg aus dem Vertrag? ?
Im Jahre 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt. Die Basisrente, auch Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup genannt, stellt eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Sie tritt damit neben die versicherungsrechtlichen Vorsorgemöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, der „klassischen“ privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Dies betrifft sowohl Alte Leipziger Kunden als auch Kunden anderer Versicherungen. Es ist also nicht so, dass lediglich manche Versicherungen wirtschaftlich unvorteilhaft sind. Vielmehr ist das Problem, dass die Basisrente Rahmenbedingungen an sich einfach unflexibel sind und auch der Vertragswert zu wünschen übrig lässt. In vielen Basisrente Verträgen kann man zielführende Vorgehensmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für ein kostenfreies Erstgespräch zum Thema Basisrente zur Verfügung.
Alte Leipziger Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Basisrente
Die Rürup-Rente wird oft als attraktive Altersvorsorgeoption beworben – insbesondere für Selbstständige und Gutverdiener. Doch neben den steuerlichen Vorteilen gibt es einige erhebliche Nachteile, die man vor dem Abschluss eines Vertrags kennen sollte. In diesem Artikel zeigen wir die wichtigsten Schwachstellen der Rürup-Rente auf und erklären, für wen sie wirklich geeignet ist.
1. Keine Kapitalauszahlung – lebenslange Bindung
Ein großer Nachteil der Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital nicht auf einen Schlag ausgezahlt werden kann. Während bei anderen Rentenversicherungen oft die Möglichkeit besteht, sich zumindest einen Teil als Einmalbetrag auszahlen zu lassen, ist dies bei der Rürup-Rente ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente – ob man will oder nicht.
2. Eingeschränkte Vererbungsmöglichkeiten
Wer in eine Rürup-Rente einzahlt, sollte sich bewusst sein, dass das Kapital nicht ohne Weiteres an Hinterbliebene vererbt werden kann. Stirbt der Versicherte, bevor er in Rente geht, verfällt das angesparte Vermögen in vielen Fällen. Zwar kann eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder vereinbart werden, doch dies ist meist mit zusätzlichen Kosten verbunden und reduziert die eigene Rente.
3. Steuerpflicht in der Rentenphase
Während die Einzahlungen in die Rürup-Rente steuerlich absetzbar sind, müssen die späteren Rentenzahlungen voll versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil steigt Jahr für Jahr, sodass ab dem Jahr 2040 die komplette Rente zu 100 % versteuert wird. Das bedeutet: Wer heute hohe Steuerersparnisse nutzt, muss sich bewusst sein, dass er im Alter möglicherweise eine hohe Steuerlast tragen muss.
4. Keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente
Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zulagen, wie die Grundzulage oder Kinderzulagen. Die Förderung erfolgt ausschließlich über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Dies macht die Rürup-Rente für Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen oft weniger attraktiv.
5. Kein Zugriff auf das angesparte Kapital
Wer eine private Rentenversicherung oder einen ETF-Sparplan nutzt, kann im Notfall auf sein Kapital zugreifen. Bei der Rürup-Rente ist das nicht möglich. Ein vorzeitiger Zugriff – etwa bei Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen – ist ausgeschlossen. Das Geld ist fest an die Altersvorsorge gebunden und bleibt bis zur Rente unantastbar.
6. Hohe Kosten und Gebühren
Ein weiterer Nachteil sind die oft hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Viele Anbieter verlangen hohe Gebühren, die die Rendite der Rürup-Rente erheblich schmälern können. Besonders bei fondsgebundenen Tarifen können zusätzliche Kosten anfallen, die die tatsächliche Rendite deutlich reduzieren.
7. Eingeschränkte Wechselmöglichkeiten
Einmal abgeschlossen, ist man in der Regel langfristig an den Vertrag gebunden. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder ein Anbieterwechsel während der Laufzeit ist meist nicht möglich. Wer unzufrieden ist oder bessere Konditionen findet, hat kaum Spielraum für Änderungen.
8. Keine Garantie auf hohe Rentenzahlungen
Die tatsächliche Rentenhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Zinsen oder der gewählten Anlagestrategie. Bei fondsgebundenen Rürup-Renten kann es passieren, dass sich die Rendite nicht wie gewünscht entwickelt. Zudem gibt es keine garantierten Rentenerhöhungen, sodass Inflation und steigende Lebenshaltungskosten die Kaufkraft der Rente im Alter verringern können.
Alte Leipziger Rürup-Rente – beenden?
Basisrenten haben an sich einige Nachteile. Einerseits kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und zudem sind sie nur zum Teil vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich. Wenn der Versicherungsnehmer „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern eigentlich nur beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend zu versteuern sind .
Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente
Viele Rürup-Rente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In zahlreichen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensmöglichkeiten , und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
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Alte Leipziger Rürup-Rente – Rückkaufswert und Abschlusskosten rückerstattet ?
Durch den Widerruf kann die Basisrente aufgelöst werden, sodass der Kunde nicht nur den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.
Rürup-Rente – Versicherungen betroffen
Der Widerruf betrifft nahezu alle Versicherungsgesellschaften insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherer fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es recht viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
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Empfehlung zur Überprüfung
Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann den Kunden die Möglichkeit eröffnen, aus einem unwirtschaftlichen Basisrenten Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?
Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.
Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.
In der Praxis stellt der potentielle Basisrenten Kunde den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, so dass daraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und eine Police erstellt.