Aachen Münchener Rürup-Rente / Basisrente– Kündigung oder Widerruf? Informationen vom Anwalt

Aachen Münchener Rürup-Rente / Basisrente – Beendigung des Vertrages ?

Im Jahre 2005 wurde die Basisrente eingeführt. Die Basisrente wurde oft wegen steuerlichen Begünstigungen Form bevorzugt.
Da die Basisrente unflexibel ist und oft nicht den Bedürfnissen der Kunden entspricht, suchen viele Kunden nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. In vielen Basisrente Verträgen kann man zielführende Vorgehensmöglichkeiten finden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Rürup-Rente zur Verfügung.

Aachen Münchener Rürup-Rente / Basisrente – Nachteile einer Rürup-Rente

Ja, die Rürup-Rente (Basisrente) hat einige Nachteile, die beachtet werden sollten. Hier sind die wichtigsten und die Gründe dafür:


1. Keine Kapitalauszahlung möglich

  • Warum? Die Rürup-Rente ist als lebenslange Altersvorsorge konzipiert und soll nicht für andere Zwecke genutzt werden.
  • Nachteil: Das angesparte Kapital kann nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern nur als lebenslange monatliche Rente.

2. Eingeschränkte Vererbung

  • Warum? Die Rürup-Rente soll nur der Altersvorsorge des Versicherten dienen.
  • Nachteil: Stirbt der Versicherte, verfällt das Kapital, wenn keine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist nur mit Zusatzoptionen möglich – und verringert die eigene Rente.

3. Steuerpflichtige Rentenzahlungen

  • Warum? Die Steuerersparnis während der Einzahlungsphase wird später durch die Besteuerung der Rentenzahlungen ausgeglichen.
  • Nachteil: Die Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr, sodass Rentner ab 2040 ihre Rente zu 100 % versteuern müssen.

4. Kein Zugriff auf das Kapital

  • Warum? Das Geld ist strikt an die Rentenphase gebunden.
  • Nachteil: Wer in eine finanzielle Notlage gerät, kann das angesparte Kapital nicht vorzeitig abrufen – selbst in schweren Fällen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

5. Keine staatlichen Zulagen

  • Warum? Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich über steuerliche Vorteile.
  • Nachteil: Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Kinderzulagen oder Grundzulagen, was sie für Familien mit niedrigerem Einkommen unattraktiv macht.

6. Hohe Kosten und Gebühren

  • Warum? Viele Versicherer verlangen hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten.
  • Nachteil: Diese Gebühren können die Rendite deutlich mindern. Besonders fondsgebundene Rürup-Renten haben oft zusätzliche Kosten, die sich langfristig negativ auswirken.

7. Eingeschränkte Beitragsflexibilität

  • Warum? Viele Verträge erlauben keine oder nur geringe Anpassungen.
  • Nachteil: Beitragspausen oder -anpassungen sind oft nur begrenzt möglich. Das kann problematisch sein, wenn sich die finanzielle Situation ändert.

8. Keine garantierte Rentenhöhe

  • Warum? Die Höhe der Rente hängt von der gewählten Anlagestrategie ab.
  • Nachteil: Besonders fondsgebundene Tarife unterliegen Marktschwankungen, sodass die spätere Rentenhöhe unsicher ist. Zudem gibt es meist keine garantierte Rentenerhöhung, sodass Inflation die Kaufkraft im Alter verringern kann.

Aachen Münchener Basisrente – kündigen ?

Basisrenten haben an sich einige Nachteile. Einerseits kann man die Verträge leider nicht verkaufen oder beleihen und zudem sind sie nur eingeschränkt vererbbar. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Eine vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich. Wenn der Kunde „kündigt“, wird der Vertrag nicht beendet sondern lediglich beitragsfrei gestellt und das eingezahlte Geld bleibt „blockiert“. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter in monatlichen Rentenzahlungen, die auch entsprechend zu versteuern sind.

Widerruf/Widerspruch bei einer Basisrente

Viele Rürup-Rente Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die zu einem sog. ewigen Widerruf bzw. Widerspruch führen. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zur Beendigung von Basisrente-/Rürup-Rente-Verträgen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In zahlreichen Fällen gibt es erfolgversprechende Vorgehensweisen, und die Anwaltsgebühren können von einer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozessfinanzierer übernommen werden.
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Aachen Münchener Basisrente – Rückkaufswert und Abschlusskosten rückerstattet?

Durch den Widerruf kann der Basisrentenvertrag aufgelöst werden, sodass der Kunde nicht lediglich den Rückkaufswert einschließlich etwaiger Überschussanteile ausgezahlt bekommt, sondern auch die zum Teil erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten erstattet werden.

Basisrente – viele Versicherer betroffen

Der Widerruf betrifft nahezu alle Gesellschaften insbesondere für Vertragsabschlüsse im Zeitraum von 2008 bis 2010. Auch in den Jahren davor und danach hatten viele Versicherungen fehlerhafte und problematische Widerrufsbelehrungen.
Selbst nach der Einführung des gesetzlich vorgegebenen Muster-Widerrufsformulars im Jahr 2010 hielten manche Versicherer an bereits höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigten Belehrungen fest.
Darüber hinaus lassen sich in der Praxis auch bei Verträgen nach 2010 immer wieder Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen.
Auch bei Basisrentenverträgen aus dem Zeitraum 2005-2007 gibt es recht viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
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Empfehlung zur Überprüfung

Es lohnt sich, den eigenen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann den Kunden die Möglichkeit eröffnen, aus einem unwirtschaftlichen Rürup-Vertrag auszusteigen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.

Basisrente / Rürup-Rente – wie funktioniert das Policenmodell und wie das Antragsmodell?

Beim Policenmodell werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Police zugeschickt. Widerspricht der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Vertragsschluss einverstanden ist, so muss er selber aktiv werden und widersprechen.

Anders funktioniert das sog. Antragsmodell bei Basisrente und Rürup-Rente. In diesen Fällen werden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen übermittelt, so dass der Versicherungsnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt diese zur Kenntnis nehmen kann und sodann evtl. gar keinen Antrag stellen kann.

In der Praxis stellt der potentielle Basisrenten Kunde den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, so dass daraufhin der Versicherer den Antrag annimmt und eine Police erstellt.